„Wo war Lauterbach?“ Nach EuGH-Urteil:
KZVB erneuert Forderung nach iMVZ-Gesetz.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat es für zulässig erklärt, Rechtsanwaltsgesellschaften dem Zugriff internationaler Finanzinvestoren zu entziehen. Das sogenannte „Fremdbesitzverbot“ ist demnach mit EU-Recht vereinbar. Für die KZVB liefert der EuGH damit die „Blaupause für ein iMVZ-Gesetz“.
Der KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott erklärt hierzu:
„Neben Rechtsanwaltskanzleien haben internationale Investoren auch Arzt- und Zahnarztpraxen als lukratives Betätigungsfeld entdeckt. Der Ausverkauf der Praxislandschaft ist in vollem Gang. Aber Zahnmedizin ist keine Ware, Patienten sind keine Kunden. Wir fordern deshalb seit Langem, dass die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ausschließlich Ärzten beziehungsweise Zahnärzten gestattet sein soll. Das strikte Fremdbesitzverbot für Anwaltskanzleien könnte man problemlos auf Arzt- und Zahnarztpraxen übertragen. In beiden Fällen geht es um den Erhalt der Freiberuflichkeit. So wie Anwälte sollen auch Ärzte und Zahnärzte ihren Beruf unabhängig von den Interessen internationaler Finanzinvestoren ausüben. Im Mittelpunkt muss der Patient stehen und nicht das Private Equity.“
Schott erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, bereits im Dezember 2022 angekündigt hatte, gesetzlich gegen die „Heuschrecken in der Medizin“ vorzugehen. Passiert sei seitdem genau nichts. „Ich kann verstehen, dass dem Bundesgesundheitsminister wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 23. Februar der Elan abhandengekommen ist. Aber er hatte über zwei Jahre Zeit, seinen Worten Taten folgen zu lassen. Da stellt sich schon die Frage: Wo war Lauterbach, während eine Hand voll Hedgefonds ganze Medizinbereiche in Wild-West-Manier unter sich aufgeteilt hat? In vielen Regionen gibt es nur noch einen einzigen Anbieter für bestimmte medizinische Leistungen. Leidtragende dieser Entwicklung sind zuallererst die Patienten, denen man dadurch das Recht auf freie Arztwahl faktisch entzogen hat. Auch wenn es fast schon zu spät ist: Wir erwarten nach der Bundestagswahl unverzüglich ein Gesetz, das den Konzentrationsprozess stoppt.“
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