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Praxis-Website. Ihre digitale Visitenkarte.

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Zahnarztpraxis-Website planen?

Patienten informieren sich zunehmend im Internet, bevor sie sich für eine Zahnarztpraxis entscheiden. Fakt ist ebenfalls, dass Menschen über den Eindruck, den der Internetauftritt vermittelt, Rückschlüsse auf die Zahnarztpraxis ziehen. Unsere Tipps sollen Sie bei der sorgfältigen Planung unterstützen.

Gesetzliche Vorschriften für die Praxis-Website

Eine der wichtigsten Vorgaben, die das Telemediengesetz (TMG) vorschreibt, ist die Allgemeine Informationspflicht nach § 5 Die Angaben zur Anbieterkennzeichnung müssen in einem Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das Impressum ist sozusagen der Personalausweis Ihrer Website. Es muss mit einem Mausklick von der Startseite Ihrer Praxis-Website erreichbar sein.

Pflichtangaben im Impressum

Vorname und Nachname des Praxisinhabers und die Anschrift der Zahnarztpraxis gehören zu den Pflichtangaben. Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen die Namen aller Praxispartner und aller Praxissitze sowie die Rechtsform und die bzw. der Vertretungsberechtigte aufgeführt werden. Zudem sind Angaben erforderlich, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen: Telefon- und Faxnummern, E-Mailadresse.

Ein Hinweis: E-Mails sollten täglich bearbeitet werden. Können Sie das nicht sicherstellen, dann weisen Sie darauf hin und bitten den Patienten, bei dringenden Anliegen anzurufen.

Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen

Die gesetzlichen Vorgaben für ein vorbildliches Impressum mit allen berufsrechtlichen Pflichtangaben finden Sie in der Checkliste der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Und in folgender Übersicht der BLZK: 
Elektronisches Impressum des Zahnarztes im Internet
Mit voller Anschrift müssen Sie die Bayerische Landeszahnärztekammer als Ihre zuständige Kammer nennen sowie die zuständige Bezirksregierung als Approbationsbehörde und bei vertragszahnärztlicher Tätigkeit die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns.

Die bayerischen Regelungen über die Behördenzuständigkeiten in Angelegenheiten der approbationsrechtlichen Aufsicht hatten sich zum 1. Januar 2015 geändert. Zuständig sind seitdem die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wer in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz oder Schwaben zahnärztlich tätig ist, muss im Impressum die Regierung von Oberbayern als zuständige Approbationsbehörde angeben, wer in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- oder Unterfranken eine Zahnarztpraxis betreibt, die Regierung von Unterfranken.

Eine zusätzliche Verlinkung auf den Zahnarzt-Notdienst ist ein hilfreicher Service für Ihre Patienten: www.notdienst-zahn.de Dort können Notfallpatienten bei dringenden Zahnproblemen außerhalb der üblichen Zahnarztpraxis-Öffnungszeiten den Notdienst in ihrer Nähe anhand einer Landkarte finden.

Tipps zur Technik

Agenturen und Webdesigner gibt es wie Sand am Meer. Googeln Sie nach Zahnarztpraxen im Internet. 

Legen Sie für sich ein Anforderungsprofil fest, in dem Sie aufschreiben, was Ihr Webauftritt beinhalten soll, bevor Sie Angebote anfordern. Nur so sind Angebote vergleichbar. Überlegen Sie auch, ob Sie Ihre Website selber pflegen wollen. Das ist mit einem entsprechenden Content Management System (CMS) wie zum Beispiel WordPress möglich.

Viele Patienten nutzen mobile Endgeräte, also Tablet-Rechner und Smartphones, um sich über Zahnarztpraxen zu informieren. Deswegen sollte bei der Planung bedacht werden, dass die Website im Responsive Webdesign erstellt wird.

Corporate Design

Ein guter Internet-Auftritt zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass Design der Website und die Darstellung der Praxis (Farben, Logo) mit der Realität übereinstimmen.

Das heißt, im Webauftritt werden dieselben Farben, Logos, Schriften und Slogans verwendet, die auch im realen Praxisalltag in den Praxisräumen, auf dem Praxisschild, auf Visitenkarten und Flyern bereits verwendet werden. Dies dient der Orientierung, denn Corporate Design vermittelt einen hohen Wiedererkennungswert.

Texte und Bilder - woher nehmen und nicht stehlen?

Für Bilder, Fotos und Texte, die Sie nicht selber angefertigt bzw. geschrieben oder in Auftrag haben anfertigen oder schreiben lassen, müssen Sie nachweislich die Nutzungsrechte besitzen. Lassen Sie sich daher Einverständniserklärungen, die Sie eingeholt haben, immer schriftlich geben. So kann man auch mit Fotos der Praxismitarbeiter verfahren, denn das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht.

Patientengerechte Texte

Geben Sie patientengerechte zahnmedizinische Infos. Vermeiden Sie Fachausdrücke oder liefern Sie eine Übersetzung dazu. Beschreiben Sie Ihre Behandlungsschwerpunkte. Mit Fachausdrücken geraten Sie auch bei Suchmaschinen ins Hintertreffen. Suchmaschinen nehmen ein Ranking Ihrer Website unter anderem auch danach vor, mit welchen Begriffen Patienten nach Zahnarztinfos suchen und ob diese Begriffe auf Ihrer Website vorhanden sind.

Internetsurfer recherchieren die Ferien, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, das Parkplatzangebot und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ebenso wie die Arbeitsschwerpunkte und die Atmosphäre der Praxis. Es ist von Vorteil, häufig Gesuchtes gleich auf der Startseite der Website zu platzieren.

Rechtliche Stolpersteine bei Facebook Seiten

Viele Zahnarztpraxen pflegen auch eine Facebook-Seite. Dort gilt es auch einiges zu beachten.
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