Zulassungsausschuss. Für Südbayern.
Zum Bereich des Zulassungsausschusses Südbayern gehören die Bezirksstellen Schwaben, Niederbayern, Oberbayern, München Stadt und Land.
Nach bestandenem Staatsexamen und mit der Approbation in Händen dürfen Sie Patienten behandeln – allerdings nur Privatpatienten. Bevor Sie die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten mit den Krankenkassen abrechnen können, müssen Sie die Zulassung als Vertragszahnarzt beantragen. Die dazu erforderlichen Unterlagen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Antragstellung: Formulare und Hinweise
- Zulassung
- Teilzulassung
- Reduzierung des Versorgungsauftrags
- Aufhebung der Teilzulassung (Umwandlung in eine Vollzulassung)
- Verlegung des Vertragszahnarztsitzes
- Ruhen der Zulassung länger als 3 Monate
- Rückgabe der Kassenzulassung (Verzichtserklärung)
- Verlängerung der Frist zur Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit
- Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes
- Ruhen der Tätigkeit des angestellten Zahnarztes länger als 3 Monate
- Erhöhung/Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit des angestellten Zahnarztes
- Abmeldung eines angestellten Zahnarztes
- Änderung der Gebietsbezeichnung eines angestellten Zahnarztes
- Zulassung als MVZ
- Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung in einem MVZ
- Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes im MVZ
- Verlegung des Vertragszahnarztsitzes in ein MVZ
- Änderung/Wechsel des zahnärztlichen Leiters
- Änderung/Wechsel des Gesellschafters der Trägergesellschaft
- Namensänderung
- Wechsel der Gesellschaftsform
- Informationen zur Gründung eines MVZ
- Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung (Anlage C)
- Verzichtserklärung MVZ
Fragen zur Antragstellung?
Zuständigkeitsbereich A - K | Zuständigkeitsbereich L - Z |
Simone Müller | Irene Jedrzejewski |
Sybille Ludwig | Michaela Mose |
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 11 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag von 9 bis 12.30 Uhr