Forensische Zahnmedizin. Untersuchungsbogen.
Die Verwendung des Untersuchungsbogens soll Ihnen die Dokumentation der Befunderhebung erleichtern.
Der Untersuchungsbogen Forensische Zahnmedizin zur Klinischen Untersuchung von Opfern nach einer Gewalttat wurde vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München in Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns erarbeitet.
Er dient der Dokumentation von Verletzungen bei Patienten, die auf eine Gewalttat hindeuten können. Die Verwendung des Untersuchungsbogens soll Ihnen die Dokumentation der Befunderhebung erleichtern. Die Entnahme und Asservierung von Spuren komplettiert die Auswertung und dient auch, im Falle einer späteren Anzeigeerstattung, zur Beweisführung.
Aus der Erhebung und Dokumentation der Verletzungen resultiert keine Anzeigepflicht für den Arzt. Die Entscheidung über eine Anzeige obliegt alleine dem Opfer. Eine Ausnahme gibt es bei Kindern: seit dem 16.5.2008 sind Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger verpflichtet, gewichtige Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen,…unverzüglich dem Jugendamt mitzuteilen…(§ 1 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes).