aktualisiert am 5.6.2025
Wir sind Kartenherausgeber der SMC-B für bayerische Vertragszahnärzte*.
* Wenn Sie Arzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) sind, empfehlen wir Ihnen aufgrund der ärztlichen Zulassung Ihren Antrag über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zu stellen.
Je nachdem, ob Sie in Bayern bereits als Vertragszahnarzt niedergelassen sind oder die Niederlassung noch vorbereiten unterscheidet sich das Vorgehen. Unten erklären wir das unterschiedliche Vorgehen Schritt für Schritt.
Zeitliche Planung
Stellen Sie Ihren SMC-B Antrag über unsere Website ca. 2-3 Monate vor Ihrem geplanten Installationstermin der Telematik-Infrastruktur (TI). Die Bestellschritte sind in den nachfolgenden Punkten erklärt.
Sie sind bereits niedergelassen?
Loggen Sie sich mit Ihrem Zahnarztzugang unten ein. Dann können Sie einen Kartenhersteller (Bundesdruckerei, T-Systems, Medisign) auswählen und Ihre SMC-B (oder eine Folgekarte) bestellen. (Unten erklären wir die einzelnen Schritte.)
SMC-B bestellen. Loggen Sie sich hier ein.
Praxisinhaber erreichen hier die Bestellseite.
Weiter zum LoginSo stellen Sie Ihren Antrag als bereits niedergelassener bayerischer Vertragszahnarzt:
- Loggen Sie sich mit Ihrem Zahnarztzugang auf unserer Website an.
- Klicken Sie im Menü auf “Meine Telematik”
- Dort klicken Sie auf “Praxisausweis (SMC-B) bestellen”
- Nun wählen Sie einen Anbieter aus.
- Wählen Sie außerdem die Praxis, für die Sie eine SMC-B benötigen.
- Als nächstes klicken Sie auf weiter. Sie gelangen direkt zu Ihrem persönlichen Antrag bei dem von Ihnen ausgewählten Kartenhersteller.
- Prüfen Sie nun die im Antrag hinterlegten Angaben auf Richtigkeit und ergänzen fehlende Daten.
- Schließen Sie den Antrag unter “kostenpflichtig bestellen” oder “Antrag abschließen” ab.
- Nun werden Sie aufgefordert Ihre Antragsunterlagen zu speichern bzw. auszudrucken. Das ist wichtig, weil Sie diese später zur Freischaltung Ihrer SMC-B benötigen.
Bitte beachten Sie, dass bei jedem Kartenhersteller eine Identifizierung notwendig ist, beispielsweise Post-Ident. Lesen Sie bitte die Hinweise der Hersteller in den Antragsportalen.
Sie haben sich noch nicht niedergelassen?
Schreiben Sie uns im hier verlinkten Formular, warum Sie eine SMC-B benötigen, beispielsweise zur Gründung einer Einzelpraxis oder einer BAG oder eines MVZ und ab wann Sie vorhaben die Praxis zu eröffnen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann von uns.
Bei einer Neugründung und Auflösung einer BAG oder einem Gesellschafterwechsel wenden Sie sich telefonisch an den Fachbereich Telematik: 089 7441 999 888 Wir beraten Sie individuell.
Der Antragsteller ist - entsprechend der Rechtsform des MVZ - bei einer GmbH der (vertretungsberechtigte) Geschäftsführer bzw. bei einer GbR der (vertretungsberechtigte) Gesellschafter.
Ihre Praxisform bzw. -konstellation ändert sich?
Bei einer Änderung der Praxisform oder Praxiskonstellation, erhält man in der Regel eine neue ABE-Nummer und benötigt in den meisten Fällen eine neue SMC-B. Hier beantworten wir, wann ein neuer Ausweis bestellt werden muss, wann er behalten werden kann und wann eine individuelle, persönliche Beratung erforderlich ist:
Sie haben bisher eine Einzelpraxis und möchten eine BAG oder ein MVZ gründen, oder Sie haben eine BAG und möchten ein MVZ gründen, dann handelt es sich um eine Änderung der Praxisform und eine neue SMC-B wird benötigt.
Löst sich eine BAG oder ein MVZ auf und wird als Einzelpraxis weitergeführt, so ist hier auch ein neuer Ausweis zu bestellen.
Sie haben einen Gesellschafterwechsel innerhalb Ihrer BAG oder es tritt ein Gesellschafter ein oder aus, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre SMC-B behalten können. Hierzu muss klar im Gesellschaftervertrag geregelt sein, dass die ursprüngliche Praxis fortgeführt wird. Bitte klären Sie in jedem Fall mit uns persönlich, per Mail an praxisausweis@kzvb.de oder telefonisch unter 089 / 74 41 999 –888, ob Sie eine neue SMC-B benötigen.
Freischaltung der SMC-B
Sie erhalten per Post einen Brief mit PIN und PUK. Mithilfe dieser Daten können Sie Ihre SMC-B freischalten. Beachten Sie bitte hierzu die Anleitung in dem Schreiben.
FAQ zur SMC-B
Die Konditionen der einzelnen Kartenhersteller können Sie hier einsehen:
Alle Informationen zur TI-Finanzierung der SMC-B finden Sie auf der Seite TI-Finanzierung
Es wird für jede ABEeine SMC-B benötigt.Wenn mehrere Standorte unter einer ABE laufen, ist für jeden Standort eine SMC-B nötig. Es sei denn, die Standorte sind mit einem Netzwerk verbunden, dann wird nur eine SMC-B für alle Standorte benötigt.
Wenn Sie die PIN zu oft falsch eingegeben haben, besteht immer noch die Möglichkeit, Ihre SMC-B wieder mit der PUK freizuschalten. Sollte diese auch nicht funktionieren, müssen Sie eine neue SMC-B bestellen.
Nach Ablauf des Praxisausweises werden die darauf hinterlegten Zertifikate automatisch gesperrt. Da die SMC-B ein grundlegender Bestandteil der Telematik-Infrastruktur (TI) ist, ist die Funktion der TI ohne diese Karte nicht mehr gewährleistet.
Bestellen Sie die SMC-B wie beim ersten Mal über unsere Webseite im internen Bereich “Meine KZVB”. Loggen Sie sich mit ihrem Zahnarztzugang ein.
Eine Übertragung des Praxisausweises an den Nachfolger ist nicht möglich, da dieser auf den Praxisinhaber ausgestellt ist. Der Praxisausweis wird nach Zulassungsende gesperrt.
Wenn sich der Träger bei Ihrem MVZ ändert, benötigen Sie grundsätzlich eine neue SMC-B.
Hier wird keine neue SMC-B benötigt. Der neue Geschäftsführer wird Verantwortlicher für die SMC-B.
Ihre SMC-B im Kartenlesegerät

Der Praxisausweis wird bezeichnet als SMC-B, das steht für Security Module Card Typ B. Er gleicht optisch einer Sim-Karte.
Die SMC-B gehört zur Grundausstattung der Telematikinfrastruktur (TI). Ohne sie sind die Komponenten der TI ohne Funktion. Der Praxisausweis dient zur Authentisierung Ihrer Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Bei der Installation der Telematikinfrastruktur in der Praxis wird die SMC-B im Kartenlesegerät fest installiert und versiegelt.