Ihre SMC-B im Kartenlesegerät
Der Praxisausweis wird bezeichnet als SMC-B, das steht für Security Module Card Typ B. Er gleicht optisch einer Sim-Karte.
Die SMC-B gehört zur Grundausstattung der Telematikinfrastruktur (TI). Ohne sie sind die Komponenten der TI ohne Funktion. Der Praxisausweis dient zur Authentisierung Ihrer Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Bei der Installation der Telematikinfrastruktur in der Praxis wird die SMC-B im Kartenlesegerät fest installiert und versiegelt.
Wo bekomme ich den Praxisausweis (SMC-B)?
Die KZVB ist Kartenherausgeber der SMC-B für die bayerischen Vertragszahnärzte. Wenn Sie bereits in Bayern niedergelassener Vertragszahnarzt sind, können Sie nachfolgend die SMC-B bestellen.
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Sind Sie noch nicht niedergelassen oder hatten einen Wechsel der Abrechnungsnummer? Wenden Sie sich bitte telefonisch an: 089 72401-512
Antworten auf häufige Fragen zur SMC-B
Die KZVB empfiehlt Ihnen, den Praxisausweis etwa vier Wochen vor dem mit Ihrem Techniker vereinbarten Installationstermin zu beantragen.
Die Praxisausweise unterscheiden sich in der Laufzeit bzw. ob Sie einen einmaligen Betrag bezahlen oder regelmäßige Teilzahlungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundes-KZV und in den Informationen der Anbieter:
Es ist zu beachten, dass Sie die Refinanzierung für den Praxisausweis einmalig für fünf Jahre bekommen.
Dies können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten. Wir gehen aber davon aus, dass im Anschluss eine weitere Refinanzierung der Kosten für den Praxisausweis erfolgen wird.
Eine Übertragung des Praxisausweises an den Nachfolger ist nicht möglich, da dieser auf den Praxisinhaber personalisiert ausgestellt ist. Der Praxisausweis wird nach Zulassungsende gesperrt.
In der Regel wird für eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) pro Standort ein Praxisausweis benötigt.
Dies ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich an den von Ihnen gewählten Kartenhersteller. Die KZVB kann hier leider nicht helfen.
Die Finanzierung des elektronischen Praxisausweises (SMC-B) erfolgt zunächst über eine Einmalzahlung in Höhe von 465 Euro.
Die Refinanzierung erfolgt zusammen mit den Komponenten der Telematik-Infrastruktur über Praxisführung>Digitalisierung und TI>Refinanzierung und hier nach Login über: Servicecenter>Telematik