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Das Bonusheft. Ihr Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen.

Sichern Sie sich Ihre Festzuschüsse zum Zahnersatz: lassen Sie Ihr Bonusheft regelmäßig in der Zahnarztpraxis abstempeln.

Profitieren Sie von regelmäßigen Untersuchungen:

Bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen kann Ihr Zahnarzt frühzeitig Schäden an Ihren Zähnen feststellen und versorgen. Das erspart Ihnen Zahnschmerzen.

Bei Kindern und Jugendlichen führt der Zahnarzt eine sogenannte Individualprophylaxe (IP) durch, bei Erwachsenen eine zahnärztliche Untersuchung.

Die gesetzliche Krankenversicherung belohnt Patienten für den regelmäßigen Besuch der Vorsorgeuntersuchungen mit höheren Festzuschüssen:
Versicherte haben Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz. Die Festzuschüsse umfassen 60 Prozent der festgesetzten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöhen sich die Festzuschüsse auf 70 Prozent, sofern eine regelmäßige Zahnpflege erkennbar ist und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung einmal im Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung stattgefunden hat.

Die Festzuschüsse erhöhen sich auf 75 Prozent, wenn in den letzten zehnKalenderjahren vor Beginn der Behandlung die Vorsorge-Untersuchungen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen wurden.
Die Vorsorge-Untersuchungen werden mit einem Stempel im Bonusheft des Versicherten festgehalten. Fehlt allerdings nur ein Bonus-Eintrag, sind alle bisher gesammelten Stempel wertlos.

In begründeten Ausnahmefällen können die Krankenkassen die Festzuschüsse dennoch auf 75 Prozent erhöhen, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlungen die Untersuchungen nur mit einer einmaligen Unterbrechung in Anspruch genommen hat.

In welchen Abständen sollen sich Patienten untersuchen lassen?


Kinder und Jugendliche 

müssen eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderhalbjahr durchführen lassen. Zwischen den Untersuchungen muss ein Abstand von mindestens vier Monaten liegen. Der Vertragszahnarzt händigt jedem Versicherten, der das 12. Lebensjahr vollendet hat, ein Bonusheft aus. Die Ausgabe des Bonusheftes vermerkt er in den Patientenaufzeichnungen. Bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, trägt er für jedes Kalenderhalbjahr das Datum des Mundhygienestatus ein.

Konnten Kinder und Jugendliche aufgrund der Coronakrise ihre Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis im ersten Halbjahr 2020 nicht wahrnehmen, verlieren sie ihren vollständigen Bonusanspruch nicht. Wir weisen darauf hin, dass Bonushefte nicht ohne Untersuchung des Patienten abgestempelt werden dürfen.


Erwachsene 

eine Untersuchung im Kalenderjahr. Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, trägt der Zahnarzt jährlich das Datum einer zahnärztlichen Untersuchung in das Bonusheft ein.
Versicherte, die für das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine entsprechenden Untersuchungen vorweisen können, behalten ihren Anspruch auf Festzuschuss-Erhöhung, sofern sie die Untersuchungen für die übrigen vier bzw. neun Jahre nachweisen können.

Die Einträge in das Bonusheft sind mit Zahnarzt-Stempel und Unterschrift zu versehen.

Wichtig: Auch der Gebisszustand muss regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen.