Bezirksstellen. Obleute.
Die Landesgeschäftsstelle der KZVB hat ihren Sitz in München. Daneben unterhält sie in den sieben bayerischen Regierungsbezirken sowie für München Stadt und Land gesonderte Bezirksstellen.
Die Bezirksstellen werden von Vertragszahnärzten geleitet und sind insbesondere in allen Angelegenheiten vor Ort kompetente Ansprechpartner. Die Bezirksstellen sind unter anderem zuständig für das Zahnarztregister, die Einteilung des Notdienstes, die Genehmigung von Assistenten, Beratungen vor allem bei der Niederlassung, Anschriftenänderungen und weitere Aufgaben.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Bezirksstelle. Alle Ansprechpartner und Kontaktadressen finden Sie auf den Übersichtsseiten der Bezirksstellen. Dort finden Sie die für Ihren Bereich gültigen Anträge, Formulare und Merkblätter zum Download.
- Die Bezirksstellen sind Untergliederungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung der KZVB. Die Bezirksstellen werden vom jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter geleitet.
- Genehmigung zur Beschäftigung von Vorbereitungs-, Weiterbildungs- und Entlastungsassistenten
- Genehmigung von Vertretern
- Eintragung in das Zahnarztregister; die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Zahnarztes (§ 4 Abs. 1 ZV-ZÄ)
- Führen der Zahnarztregister und Registerakten
- Niederlassungs- und Zulassungsberatungen
- Organisation des Notdienstes für Vertragszahnärzte laut Notdienstordnung der KZVB
- Betreuung der Obleute
- Pressearbeit in den regionalen Medien
- Aufrechterhaltung der unmittelbaren Verbindung zwischen dem einzelnen Zahnarzt und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.
In Bayern gibt es acht Bezirksstellen:
Regionale Obleute
Die regionalen Obleute sind ehrenamtlich tätig. Sie sind gewählte Vertrauensleute der niedergelassenen Zahnärzte vor Ort. Sie unterrichten die Kollegen über Vorgänge und Neuerungen. Sie organisieren Fortbildungen und Treffen zum kollegialen Meinungsaustausch. Bei Bedarf geben sie Hilfestellungen zu Anliegen rund um die Berufsausübung. Eine Liste der Obleute in Ihrem Bezirk finden Sie auf der Seite der entsprechenden Bezirksstelle.