Bezirksstellen. Obleute.
Die KZVB hat für jeden der sieben bayerischen Regierungsbezirke sowie für Stadt und Landkreis München jeweils eine Bezirksstelle eingerichtet.
Die Bezirksstellen werden von Vertragszahnärzten geleitet und sind die regionalen Ansprechpartner der KZVB. Die Bezirksstellen sind unter anderem zuständig für das Zahnarztregister, die Organisation des Notdienstes und die Genehmigung von Assistenten.
Die für Sie zuständige Bezirksstelle finden Sie hier. Auf deren Seite finden Sie die für Ihren Bereich gültigen Anträge, Formulare und Merkblätter.
Die Bezirksstellen sind Untergliederungen der KZVB gemäß § 22 Abs. 2 der Satzung der KZVB. Ihre Aufgaben sind:
- Genehmigung zur Beschäftigung von Vorbereitungs-, Weiterbildungs- und Entlastungsassistenten
- Genehmigung von Vertretern
- Eintragung in das Zahnarztregister; die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Zahnarztes (§ 4 Abs. 1 ZV-ZÄ)
- Führen des Zahnarztregisters und der Registerakten
- Niederlassungs- und Zulassungsberatungen
- Organisation des Notdienstes für Vertragszahnärzte laut Notdienstordnung der KZVB
- Betreuung der Obleute
- Pressearbeit in den regionalen Medien
- Aufrechterhaltung der unmittelbaren Verbindung zwischen dem einzelnen Zahnarzt und der KZVB
In Bayern gibt es acht Bezirksstellen:
Regionale Obleute
Die regionalen Obleute sind ehrenamtlich tätig. Sie sind gewählte Vertrauensleute der niedergelassenen Zahnärzte vor Ort. Sie unterrichten die Kollegen über Vorgänge und Neuerungen. Sie organisieren Fortbildungen und Treffen zum kollegialen Meinungsaustausch. Bei Bedarf geben sie Hilfestellungen zu Anliegen rund um die Berufsausübung. Eine Liste der Obleute in Ihrem Bezirk finden Sie auf der Seite der entsprechenden Bezirksstelle.