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Zulassung. Als Vertragszahnarzt.

Mit einer Zulassung als Vertragszahnarzt können Sie die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten mit den Krankenkassen abrechnen.

Eintrag in das Zahnarztregister

Vor Ihrem Antrag auf Zulassung müssen Sie sich in das Zahnarztregister der zuständigen Bezirksstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eintragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort bzw. nach Ihrem Praxissitz. Für weitere Informationen und Antragsunterlagen wählen Sie die Seite Ihrer Bezirksstelle aus.

Zulassung als Vertragszahnarzt

Nach bestandenem Staatsexamen und mit der Approbation in Händen dürfen Sie Patienten behandeln – allerdings nur Privatpatienten. Bevor Sie die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten mit den Krankenkassen abrechnen können, müssen Sie die Zulassung als Vertragszahnarzt beantragen.

Welcher Zulassungsausschuss ist zuständig?

Das hängt von Ihrem geplanten Niederlassungsort ab. Die Zulassung beantragen Sie entweder beim Zulassungsausschuss Süd- oder Nordbayern. 


Zum Bereich des Zulassungsausschusses Nordbayern gehören die Bezirksstellen
Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken, Oberpfalz.

Zum Bereich des Zulassungsausschusses Südbayern gehören die Bezirksstellen
München Stadt/Land, Oberbayern, Niederbayern, Schwaben.

Wann und wie stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung?

Ihre Absicht sich niederzulassen wird konkret? Bitte planen Sie Ihre Antragstellung rechtzeitig und beachten Sie die Einreichungstermine des zuständigen Zulassungausschusses: Nordbayern bzw. Südbayern
Es werden nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt. Eine Übersicht über alle erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den Formularseiten der Zulassungsausschüsse.