Asylbewerber. Zahnärztliche Versorgung.
Wir informieren Sie über die zahnmedizinische Behandlung von Asylbewerbern in Bayern. Außerdem finden Sie hier Dateien für die Anamnese und zur Aufklärung.
Seit Februar 2024 erhalten Asylbewerber grundsätzlich nach 36 Monaten in Deutschland eine elektronische Gesundheitskarte und damit Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Asylbewerber, die nach altem Recht bereits vorher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wurden, bleibt dieser Status erhalten.
§4 AsylbLG
Hierzu gibt es eine Positivliste des Freistaats Bayern:
Anspruch nach dem Leistungsverzeichnis, Grundlage: Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden über die zahnärztliche Versorgung von Asylbewerbern, Abschnitt III: Hilfeberechtigung nach AsylbLG
Für den Kostenträger „Hilfeberechtigung nach AsylblG“ müssen noch Unterlagen zur Online Abrechnung eingereicht werden (Bema-Teil 1 - Zahnbehandlungsausweis).
Nach § 2 AsylbLG sind Asylbewerber, die sich seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten, grundsätzlich Sozialhilfeempfängern nach dem SGB XII gleichgestellt. § 47 ff. SGB XII (dort insbesondere § 48) regelt, dass für diesen Personenkreis grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend dem Dritten Kapitel Fünften Abschnitt Ersten Titel des SGB V besteht. Das sind die in §§ 27 – 43 c SGB V SGB V genannten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Dieser Personenkreis erhält eine eGK.
Dem gegenüber erhalten abgelehnte bzw. ausreisepflichtige Personen nur noch einen stark eingeschränkten Leistungsumfang (§ 1a AsylbLG). Allerdings ist diese Regelung aufgrund der damit verbundenen starken Einschränkungen der staatlichen Leistung stark je nach Personenkreis äußerst differenziert ausgestaltet. Ob für diesen Personenkreis Behandlungsscheine ausgegeben werden oder eine eGK vorliegt, kommt darauf an, ob die oben unter Ziffer 1 oder 2 genannten Voraussetzungen vorliegen.
Infos zur zahnmedizinischen Versorgung finden Sie auf unserer Seite Ukraine.
Leistungsverzeichnis (Positivliste)
Das Leistungsverzeichnis (KCH) ist Grundlage bei den Leistungsberechtigten nach AsylbLG. Für Leistungen aus anderen Bema-Teilen ist vorab eine Genehmigung für die Übernahme der Kosten bei dem zuständigen Leistungsträger einzuholen.
Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
Anamnese & Aufklärung: Anamnesebogen, Patientenbogen in folgenden Fremdsprachen
Unten haben wir einige der häufig nachgefragten PDFs verlinkt.
Das Amharische ist Amtssprache in Äthiopien. Oft sprechen auch in Äthiopien aufgewachsene Eritreer amharisch, sowie in Dschibuti lebende Äthiopier.
Arabisch ist unter anderem Amtssprache im Irak, Syrien, Algerien, Marokko und Tunesien, in Eritrea, Somalia und Sudan.
Die persische Sprache ist Amtsprache im Iran. Sie wird dort als Fārsī (فارسی) bezeichnet. Ebenso ist sie Amtsprache in Afghanistan: Fārsī-yi Darī (درى) ist die offizielle Bezeichnung in Afghanistan („afghanisches Persisch“) und Pakistan. In Tadschikistan: Tādschikī.
Zudem sprechen in zahlreichen anderen Ländern viele Menschen persisch: insbesondere in Usbekistan, Aserbaidschan, Pakistan, Nordindien und dem Irak.
In Pakistan werden als Amtssprache Urdu und die englische Sprache verwendet. Urdu hat einen Anteil an Lehnwörtern arabischen und persischen Ursprungs.
Allgemeine Informationen zur Behandlung
Der Islam verbietet - wie das Judentum - Schweinefleisch zu essen. Das kann Konsequenzen haben für die Verschreibung von Medikamenten, die in Hartkapseln vertrieben werden. Im Sinne der Patientenautonomie ist es, wenn der Behandler den Patient entsprechend aufklärt und ihm damit die Möglichkeit gibt, die Einnahme von vornherein abzulehnen oder Vor- und Nachteile abzuwägen.
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Die Deutsche Ärzteversicherung garantiert Zahnärzten, die ambulante Behandlungen von Flüchtlingen vornehmen, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung. Wie die Ärzteversicherung mitteilt, gilt dies für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge von Ärzten und Zahnärzten. Jedem Arzt und Zahnarzt werde auf Wunsch eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausgestellt. Diese Regelung gelte aber auch ohne explizite Bestätigung für alle versicherten Ärzte und Zahnärzte. „Der Versicherungsschutz gilt sowohl für privatrechtliche Ansprüche als auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche des jeweiligen Bundeslandes bei grob fahrlässigem Verhalten des Behandelnden", heißt es.
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