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Versicherungsnachweis. Arten.

Was müssen Sie beachten?

Arten des Versicherungsnachweises

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Ein GKV-Versicherter ist grundsätzlich verpflichtet, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf Verlangen bei jedem Zahnarztbesuch vorzulegen. Der Zahnarzt ist verpflichtet, die Daten der Karte bei jeder ersten Inanspruchnahme im Quartal in seine Praxissoftware einzulesen und die Identität des Versicherten anhand der aufgebrachten Daten auf der eGK abzugleichen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Abrechnungsmappe: Verwendung der eGK

Ersatzverfahren

Legt der Patient eine gültige eGK vor, die aus technischen Gründen nicht einlesbar ist (Beispiel: Karte oder Lesegerät defekt), müssen Sie seine Daten mit einem Ersatzverfahren erfassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Abrechnungsmappe: Ersatzverfahren aus technischen Gründen

Elektronische Ersatzbescheinigung

Mit der eEB können Versicherte über eine von ihrer Krankenkasse angebotene Benutzeroberfläche (z.B. eine App oder einen Online-Zugang im Webbrowser) bei nicht vorhandener eGK einen Nachweis anfordern, dass sie berechtigt sind, vertragszahnärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die eEB wird von der Krankenkasse per KIM an die Praxis übermittelt. Mehr dazu in diesen Informationen für Zahnarztpraxen der Bundes-KZV.

Mitgliedsbescheinigung

In bestimmten Fällen weisen Patienten ihre Anspruchsberechtigung nicht mit der eGK nach, sondern mit einer Mitgliedsbescheinigung.

Arten der Mitgliedsbescheinigung:
 

Asylbewerber

Informationen zum Zugang zu GKV-Leistungen und Antworten auf häufige Fragen zum Status und Versicherungsnachweis finden Sie auf unserer Seite Asyl

Sonstige Kostenträger

Bei der Abrechnung von SOKO-Fällen sind einige Besonderheiten zu beachten, die wir auf unserer Seite für Neumitglieder zusammengefasst haben. Allgemeine Hinweise zu Papierunterlagen und Anspruchsberechtigungsschein finden Sie unter Abrechnung mit der KZVB und die konkreten Anforderungen unter dem jeweiligen Bema-Teil.

Sie haben Fragen?

Wenden Sie sich bitte an die Praxisberatung.