Auslandsabkommen. Im Ausland krankenversicherte Patienten.
Für EU-Bürger und Nicht-EU-Ausländer gelten unterschiedliche Regelungen. Zudem gibt es bilaterale Abkommen mit bestimmten Staaten.
Während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland können Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich vertragszahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür die Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung ausfüllen und unterschreiben. Diese steht in Ihrem Praxisverwaltungssystem zur Verfügung. Mit einer Kopie der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) oder Global Health Insurance Card UK (GHIC) senden Sie die Patientenerklärung an die gewählte deutsche Krankenkasse.
Die KZVB Abrechnungsmappe zeigt Abläufe und verlinkt auf Muster und detaillierte Informationen.
Ebenso finden Sie dort bilaterale Abkommen (nationaler Anspruchsnachweis).
Weiterführende Informationen
finden Sie auch auf der Website der Bundes-KZV
Glossar
EKVK: Europäische Krankenversicherungskarte bzw.
EHIC: European Health Insurance Card
GHIC: Global Health Insurance Card bei Patienten aus dem Vereinigten Königreich
UK - Vereinigtes Königreich: umfasst England, Wales, Schottland und Nordirland
PEB: Provisorische Ersatzbescheinigung bzw.
PRC: Provisional Replacement Certificate