SOKO. Sonstige Kostenträger.
Informationen zu den Besonderheiten bei der Abrechnung.
Leistungen, die Sie bei Patienten erbringen, die bei besonderen (sonstigen) Kostenträgern versichert sind - zum Beispiel Bundespolizei und Bundeswehr, Zivildienst sowie Sozialämter, werden nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Dafür bestehen gesonderte Verträge auf Landes- und Bundesebene.
Nach den Regelungen des SGB V haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auch für diese Patienten die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen.
Asylbewerber: Status & Versicherungsnachweis
Informationen zum Zugang zu GKV-Leistungen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Seite Asyl
Besonderheiten bei der Abrechnung:
Bei der Abrechnung von SOKO-Fällen sind einige Besonderheiten zu beachten, die wir auf unserer Seite Grundlagen der Abrechnung zusammengefasst haben. Allgemeine Hinweise zu Papierunterlagen und Anspruchsberechtigungsschein finden Sie unter Abrechnung mit der KZVB und die konkreten Anforderungen unter dem jeweiligen Bema-Teil.
Detaillierte Infos finden Sie in der Abrechnungsmappe:
- Heilfürsorgeberechtigte:
- Bundeswehr
Regelungen zur Heilfürsorge der Bundeswehr – u. a. Anspruch auf utV, Behandlung in ziviler Praxis sowie Genehmigungs- und Abrechnungswege. - Bundespolizei
Überblick zur freien Heilfürsorge – grundsätzlich am Leistungsumfang der GKV orientiert; Besonderheiten u. a. beim Zahnersatz/Festzuschuss. - Bayerische Polizei
Rechtsgrundlagen und Praxisregeln – inkl. Anspruchsnachweis (ohne eGK), Abrechnungsverfahren und ZE-Besonderheiten.
- Bundeswehr
- Hilfeberechtigte (Sozialhilfe), und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ausgeschiedene Wehrdienstbeschädigte
- Abkommen Unfallverletzte und Berufserkrankte
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich gerne per Mail an: Abrechnung@KZVB.DE