SOKO. Sonstige Kostenträger.
Informationen zu den Sonderregelungen mit passenden Links zur Abrechnungsmappe.
Leistungen, die Sie bei Patienten erbringen, die bei besonderen (sonstigen) Kostenträgern versichert sind - zum Beispiel Bundespolizei und Bundeswehr sowie Sozialämter, werden nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Dafür bestehen gesonderte Verträge auf Landes- und Bundesebene.
Nach den Regelungen des SGB V haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auch für diese Patienten die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen.
Bei der Abrechnung von SOKO-Fällen sind einige Besonderheiten zu beachten, die wir auf unserer Seite Grundlagen der Abrechnung zusammengefasst haben. Allgemeine Hinweise zu Papierunterlagen und Anspruchsberechtigungsschein finden Sie unter Abrechnung mit der KZVB und die konkreten Anforderungen unter dem jeweiligen Bema-Teil.
Links zur Abrechnungsmappe
- Heilfürsorgeberechtigte:
- Bundeswehr
Regelungen zur Heilfürsorge der Bundeswehr – u. a. Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV), Behandlung in ziviler Praxis sowie Genehmigungs- und Abrechnungswege. - Bundespolizei
Überblick zur freien Heilfürsorge – grundsätzlich am Leistungsumfang der GKV orientiert; Besonderheiten u. a. beim Zahnersatz/Festzuschuss. - Bayerische Polizei
Rechtsgrundlagen und Praxisregeln – inkl. Anspruchsnachweis (ohne eGK), Abrechnungsverfahren und ZE-Besonderheiten.
- Bundeswehr
- Hilfeberechtigte (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ausgeschiedene Wehrdienstbeschädigte
- Abkommen Unfallverletzte und Berufserkrankte
Asylbewerber: Anamnese und Aufklärung
pdfs in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Seite Asyl
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich gerne per Mail an: abrechnung@kzvb.de