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SOKO. Sonstige Kostenträger.

Informationen zu den Besonderheiten bei der Abrechnung.

Leistungen, die Sie bei Patienten erbringen, die bei besonderen (sonstigen) Kostenträgern versichert sind - zum Beispiel Bundespolizei und Bundeswehr, Zivildienst sowie Sozialämter, werden nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Dafür bestehen gesonderte Verträge auf Landes- und Bundesebene.

Nach den Regelungen des SGB V haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auch für diese Patienten die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen.

Asylbewerber: Status & Versicherungsnachweis

Informationen zum Zugang zu GKV-Leistungen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Seite Asyl

Besonderheiten bei der Abrechnung:

Bei der Abrechnung von SOKO-Fällen sind einige Besonderheiten zu beachten, die wir auf unserer Seite Grundlagen der Abrechnung zusammengefasst haben. Allgemeine Hinweise zu Papierunterlagen und Anspruchsberechtigungsschein finden Sie unter Abrechnung mit der KZVB und die konkreten Anforderungen unter dem jeweiligen Bema-Teil.

Sie haben Fragen?

Wenden Sie sich gerne per Mail an: Abrechnung@KZVB.DE