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Komponenten. Konnektoren, Karten, Kartenterminals.

Bestellung der Komponenten, Gültigkeit und Tausch.

aktualisiert: am 15.09.2025

Tausch der TI-Komponenten

Konnektoren und andere Komponenten zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur enthalten Zertifikate mit einem Ablaufdatum. 
Komponenten, die von einem Zertifikatsablauf betroffen sein können: Dazu gehören die Zertifikate der Konnektoren (gSMC-K) und Kartenterminals (gSMC-KT) sowie der Praxisausweise (SMC-B) und der Heilberufsausweise (HBA). 
Hinweise für die jeweiligen Komponenten finden Sie auf der Website der gematik: Infos zum Zertifikatsablauf der Komponenten

FAQ zum Tausch

RSA/ECC-Migration

Die TI stellt ihre Kryptografie von RSA (Rivest-Shamir-Adleman) auf ECC (Elliptic Curve Cryptography) um. Deshalb ist die Verwendung von RSA-Zertifikaten nur noch bis 31.12.2025 möglich. Somit dürfen ab 1.1.2026 ausschließlich ECC-Zertifikate für die Verschlüsselung verwendet werden. 

Grundsätzlich können alle TI-Komponenten vom Ablauf der RSA-Zertifikate betroffen sein! Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre TI-Komponenten auf ECC-Fähigkeit zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. 

Bei der gematik gibt es zur geplanten Umstellung der Verschlüsselungsalgorithmen RSA/ECC eine eigene Themenseite. Hier finden Sie detailliertere Informationen und eine Anleitung, wie die ECC-Fähigkeit Ihrer TI-Komponenten geprüft werden kann: rsa2ecc-migration | gematik

Die gematik hat die Übergangsfrist für die Nutzung von RSA-Zertifikaten im „nonQES“-Bereich um sechs Monate verlängert. Die vollständige technische Abschaltung kann erst nach dem bundesweiten Rollout der PTV6-Konnektoren bzw. der Funktion im TI-Gateway („PTV2 HSK“) erfolgen. Die stufenweise Deaktivierung ist ab Mitte 2026 geplant – unter Berücksichtigung von Interoperabilität und Versorgungssicherheit.

Status eHBA

Wichtig: Im QES-Bereich (qualifizierte elektronische Signatur) für Heilberufsausweise (eHBA) bleibt es bei der Abschaltung zum 1.1.2026, wie von der Bundesnetzagentur vorgegeben. Detaillierte Informationen zum Bestell- bzw. Verlängerungsprozess des eHBA finden Sie bei der BLZK

Status SMC-B

Der Austausch der „nur RSA“-fähigen Karten (Generation G 2.0) hat Ende Juni begonnen. Im zahnärztlichen Bereich betrifft dies bundesweit rund 4.000 SMC-B Karten. Nach einem langsamen Start steigt die Ausstellung neuer Karten nun an. 

Die Kartenanbieter kontaktieren Ihre betroffenen Kunden i.d.R. direkt. Bitte prüfen Sie vor Beginn des Bestellvorgangs, ob es sich um einen Praxisausweis (SMC-B-Karte = stellt den Zugang der Praxis zur TI her) oder um eine elektronischen Zahnarztausweis (eHBA) handelt. 

KIM-Kompatibilität und Kartentausch

Beim Einsatz von KIM ist zu beachten, dass auch bei vorhandener Version 1.5 das Hotfix KIM 1.5.2-9 installiert sein muss, um Kompatibilitätsprobleme bei ECC-Only Verschlüsselungen zu vermeiden. Derzeit sind laut gematik bereits 33 % aller KIM-Clients mit der Hotfix-Version ausgestattet.

Beachten Sie darüber hinaus: Beim SMC-B Kartentausch kann es zu Entschlüsselungsproblemen kommen, wenn Nachrichten nur für die alte Karte verschlüsselt wurden. 

Daher gilt:

RSA-Only Konnektoren

Die Zahl der RSA-Only Konnektoren in der TI ist deutlich gesunken: Von 24.515 (Mai 2025) auf 13.995 (Stand 27.08.2025). Die gematik erwartet, dass durch die bevorstehende Neuzulassung eines weiteren TI-Gateway-Anbieters die Ablösung dieser Konnektoren künftig schneller voranschreiten wird.

Ausweise

Wenn Sie Kenntnis über den Ablauf einer Komponente erhalten, sollten Sie zur Sicherheit die Ablaufdaten der anderen Komponenten kontrollieren, da in der Regel die Zertifikatslaufzeiten der SMC-B, des Konnektors und der Kartenterminals gleich sind und diese meist auch zum gleichen Zeitpunkt gekauft wurden. Der Tausch aller betroffenen Komponenten an einem Termin ist in diesem Fall in der Regel organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll. 

Die Bestellung der neuen Ausweise sollten Zahnarztpraxen rund drei Monate vor dem Ablaufdatum vornehmen. 
Bitte lesen Sie die Hinweise der Bundes-KZV zum SMC-B Wechsel

Praxisausweis zur Authentisierung

Die SMC-B (Security ModuleCard), auch elektronischer Praxisausweis genannt, ist für die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich. Sie dient zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Häufig gestellte Fragen und den Login zum Antragsformular finden Sie auf der Seite SMC-B.

SMC-B haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Praxen werden durch ihr Praxisverwaltungssystem oder durch den Anbieter daraufhin gewiesen, dass eine Folgekarte notwendig ist. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, muss diese rechtzeitig beantragt werden. Wichtige Infos dazu finden Sie ebenfalls auf der Seite SMC-B.

Heilberufeausweis / eHBA

Der Antragsprozess für den elektronischen Heilberufsausweis wird von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) organisiert. Links und Infos zur Ausgabe, Finanzierung und den Anwendungen finden Sie auf unserer Seite eHBA

Komponenten bestellen

Wo soll ich die Komponenten bestellen?

Wir empfehlen Ihnen, mit dem Anbieter Ihrer Abrechnungssoftware Kontakt aufzunehmen. Auf der Gematik-Website finden Sie eine Liste der zugelassenen Komponenten

Benötigt die KZVB die Bestellbestätigung für die bestellten Komponenten?

Zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Bitte bewahren Sie die Bestätigungen dennoch auf. Sollten wir derartige Unterlagen benötigen, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen. Bitte beachten Sie: Die Bestellung des Praxisausweises (SMC-B) alleine reicht nicht aus.

Kann ich anstatt eines Basispakets auch ein mobiles Kartenterminal nutzen um Platz und Kosten zu sparen?

Nein. Mit einem mobilen Kartenterminal ist kein Onlineabgleich der Versichertendaten, der Versichertenstammdatenabgleich, möglich. Damit erfüllen Sie nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Anbindung an die TI i.S.d. § 291 Abs.2 b Satz 14 SGB V. Hier drohen Honorarkürzungen.

TI-Komponenten richtig entsorgen

Die korrekte Außerbetriebnahme und Entsorgung von Konnektoren und Kartenterminals ist von großer Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat zu diesem Thema eine umfassende Praxisinformation erstellt. Diese Information dient als Richtlinie und ersetzt nicht die detaillierte Lektüre der Produkthandbücher der entsprechenden TI-Komponenten. Diese Handbücher beschreiben, je nach Hersteller, das genaue Vorgehen zur Außerbetriebnahme und Entsorgung.

Sollten Sie Unsicherheiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Dienstleister vor Ort (DVO), um die erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchzuführen.

Offene Fragen?

Ihre Fragen zur Telematik-Infrastruktur senden Sie uns bitte per E-Mail an
telematik@kzvb.de oder per KIM an telematik@kzvb.kim.telematik