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Komponenten. Konnektoren, Karten, Kartenterminals.

Bestellung der Komponenten, Gültigkeit und Tausch.

aktualisiert: am 14.10.2026

DNSSEC-Störung bei secunet- und RISE-Konnektoren

Seit dem 12.10.2026 kann ein DNSSEC-Problem dazu führen, dass Konnektoren der Hersteller secunet und RISE keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) aufbauen können.

WICHTIG: Schalten Sie betroffene Konnektoren keinesfalls aus und starten Sie diese nicht neu! 

Andernfalls kann die Verbindung zur TI verloren gehen und möglicherweise nicht selbstständig wiederhergestellt werden.

Was ist bei Problemen zu tun?

Bitte halten Sie das automatische Firmware-Update aktiviert. Über weitere Entwicklungen informieren wir Sie, sobald neue Informationen vorliegen. Hier finden Sie Infos der Bundes-KZV

PTV6-Update für Einbox-Konnektoren bis 30. September 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 werden die ersten elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ausgegeben, die ausschließlich das Verschlüsselungsverfahren ECC unterstützen.

Zahnarztpraxen sollten daher jetzt prüfen, ob ihr Konnektor bereits auf PTV6 aktualisiert wurde. Ohne das erforderliche Update kann es ab Oktober zu Problemen beim Einlesen neuer eGK und bei der Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) kommen. 

Die Aktualisierung betrifft insbesondere Einbox-Konnektoren. Bei einem TI-Gateway übernimmt in der Regel der Anbieter die Aktualisierung.

Das müssen Sie jetzt tun:

- PTV6-Update prüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihr Konnektor bereits auf die Produkttypversion 6 aktualisiert wurde.
- Update installieren: Falls noch nicht geschehen, sollte die Aktualisierung bis spätestens 30. September 2026 erfolgen.
- Automatische Updates: Bei aktivierter Auto-Update-Funktion wurde das Update möglicherweise bereits automatisch installiert. Prüfen Sie den aktuellen Stand.
- Weitere Komponenten: Stellen Sie sicher, dass auch Kartenterminal und Praxisverwaltungssystem (PVS) aktuell sind.
- TI-Gateway: Hier übernimmt in der Regel der Anbieter die Aktualisierung.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren TI-Dienstleister oder den Hersteller des Konnektors.

Wegen RSA-Ablauf: TI-Komponenten prüfen!

Das bisher geltende RSA-Verschlüsselungsverfahren in der Telematik-Infrastruktur (TI) wurde zum 31.12.2025 durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt. 

Grundsätzlich können alle TI-Komponenten vom Ablauf der RSA-Zertifikate betroffen sein! Wir empfehlen Ihnen – falls noch nicht geschehen - Ihre TI-Komponenten auf ECC-Fähigkeit zu prüfen bzw. durch den IT-Dienstleister prüfen zu lassen: 

Bei der gematik gibt es zur geplanten Umstellung der Verschlüsselungsalgorithmen RSA/ECC eine eigene Themenseite. Hier finden Sie detailliertere Informationen und eine Anleitung, wie die ECC-Fähigkeit Ihrer TI-Komponenten geprüft werden kann: rsa2ecc-migration | gematik

Regelungen für den nicht-qualifizierten Bereich (nonQES): 

Die Nutzung von RSA-Zertifikaten wird für den nicht-qualifizierten Bereich übergangsweise bis zum 30. Juni 2026 zulässig sein. Dies gilt für Institutionskarten (SMC-B-Karte). Bis zu diesem Zeitpunkt wird die gematik keine Sperrung der Zertifikate im nonQES-Bereich veranlassen und diese Informationen mit allen betroffenen TI-Produktherstellern und -anbietern teilen.

Ebenfalls zum nonQES-Bereich gehören Karten für eHealth-Kartenterminals, so genannte gSMC-KT. gSMC-KT mit RSA-Verschlüsselung dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden, da in diesem Bereich der Austausch der Karten nur eingeschränkt steuerbar ist.

Damit die höchsten Sicherheitsstandards für die TI eingehalten werden können, wird die gematik weiterhin die Empfehlung ausgeben, alle betroffenen Komponenten umgehend zu tauschen bzw. zu aktualisieren.

Ablaufdaten kontrollieren

Wenn Sie Kenntnis über den Ablauf einer Komponente erhalten, sollten Sie zur Sicherheit die Ablaufdaten der anderen Komponenten kontrollieren, da in der Regel die Zertifikatslaufzeiten der SMC-B, des Konnektors und der Kartenterminals gleich sind und diese meist auch zum gleichen Zeitpunkt gekauft wurden. Der Tausch aller betroffenen Komponenten an einem Termin ist in diesem Fall in der Regel organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Für den Zugang zur TI muss mindestens ein gültiger eHBA in der Praxis vorhanden sein. Auf der Rückseite lässt sich schnell überprüfen, ob dieser nun umgetauscht werden muss. Ist dort bereits „G2.1“ vermerkt, besteht kein Handlungsbedarf. Nur eHBAs der Anbieter d-trust und medisign ohne G2.1-Kennzeichnung (also „G2“ oder ohne Angabe) müssen ersetzt werden. Wichtig ist dies insbesondere auch, um weiterhin E-Rezepte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) mit einer „qualifizierten elektronischen Signatur“ (QES) abzeichnen zu können. Detaillierte Informationen zum Bestell- bzw. Verlängerungsprozess des eHBA finden Sie bei der BLZK

Praxisausweis (SMC-B)

Der Praxisausweis wird zur Authentifikation der Praxis gegenüber der TI und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigt. Damit können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK ausgelesen und auch KIM-Nachrichten entschlüsselt werden. Künftig benötigt jede Praxis hierfür nun eine SMC-B G 2.1 Karte. Die Dienstleister vor Ort können dies über die Konnektor-Managementoberfläche im Praxisverwaltungssystem überprüfen. 

Gerätespezifische SMC für das Kartenterminal

Die „gerätespezifische Security Module Card“ (gSMC-KT) ist die Eintrittskarte des Kartenterminals zur TI. Sie ist im Kartenterminal installiert und wird automatisch mit dem Kartenlesegerät mitgeliefert. Ihre Funktion: Sie autorisiert das Kartenlesegerät, sich mit dem Konnektor zu verbinden. Ab Januar 2026 sollte hierfür nun idealerweise die neue gSMCKT G2.1-Karte genutzt werden. Nachdem jedoch feststeht, dass für den Umtausch in sämtlichen Praxen ein längerer Zeitrahmen erforderlich ist, gibt es hierfür eine Übergangsfrist: Karten mit RSA-Zertifikat werden noch bis zum Jahresende 2026 geduldet. Danach sollte möglichst zeitnah die neue gSMC-KT G2.1 überall verwendet werden.

Zur Überprüfung der gSMC-KT G2.1-Karte gibt es von der gematik eine bebilderte Kurzanleitung

Konnektor oder TI-Gateway

Der Konnektor nutzt eine fest verbaute SmartCard (die sogenannte gSMC-K). Auf dieser sind die Zertifikate, die zur Authentifizierung des Konnektors gegenüber dem VPN-Zugangsdienst dienen, gespeichert. Tatsächlich läuft nicht der Konnektor selbst, sondern die auf der gSMC-K gespeicherten Zertifikate ab.

Die Umstellung von RSA-only-Konnektoren (Einbox-Konnektoren) ist zwingend zum Jahresende 2025 notwendig, da eine Verlängerung dieser Zertifikate technisch ausgeschlossen ist.

Allerdings gibt es auch RSA/ECC-fähige Konnektoren auf dem Markt. Bei diesen ist zu prüfen, ob das Praxisverwaltungssystem (PVS) den Konnektor über ein ECC-Zertifikat anspricht.  

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Ablaufdatum der Konnektor-Zertifikate zu prüfen: Neben dem DVO kann dieses über die Konnektor-Managementoberfläche abgelesen werden.

Praxisverwaltungssysteme können die Zertifikatslaufzeiten ebenfalls anzeigen. Auch die Konnektor-Anbieter schreiben die betroffenen Praxen an und informieren über das Laufzeitende sowie alternative Möglichkeiten. Bei manchen Herstellern ist durch Eingabe der Kundennummer auf der Website eine Anzeige der Ablaufdaten möglich.  

Zum Umstieg vom Konnektor auf das ECC-fähige TI-Gateway gibt einen Leitfaden der gematik 

PVS und KIM

Das eigene Praxisverwaltungssystem (PVS) sollte ebenso wie der E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) stets auf dem neuesten Stand sein. Die jeweiligen Anbieter stellen hierfür die notwendigen Updates bereit. 

FAQ zum Tausch

Die Bundes-KZV hat eine umfangreiche Themenseite zum Tausch der TI-Komponenten erstellt.

Komponenten bestellen

Wo soll ich die Komponenten bestellen?

Wir empfehlen Ihnen, mit dem Anbieter Ihrer Abrechnungssoftware Kontakt aufzunehmen. Auf der Gematik-Website finden Sie eine Liste der zugelassenen Komponenten

Benötigt die KZVB die Bestellbestätigung für die bestellten Komponenten?

Zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Bitte bewahren Sie die Bestätigungen dennoch auf. Sollten wir derartige Unterlagen benötigen, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen. Bitte beachten Sie: Die Bestellung des Praxisausweises (SMC-B) alleine reicht nicht aus.

Kann ich anstatt eines Basispakets auch ein mobiles Kartenterminal nutzen um Platz und Kosten zu sparen?

Nein. Mit einem mobilen Kartenterminal ist kein Onlineabgleich der Versichertendaten, der Versichertenstammdatenabgleich, möglich. Damit erfüllen Sie nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Anbindung an die TI i.S.d. § 291 Abs.2 b Satz 14 SGB V. Hier drohen Honorarkürzungen.

TI-Komponenten richtig entsorgen

Die korrekte Außerbetriebnahme und Entsorgung von Konnektoren und Kartenterminals ist von großer Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat zu diesem Thema eine umfassende Praxisinformation erstellt. Diese Information dient als Richtlinie und ersetzt nicht die detaillierte Lektüre der Produkthandbücher der entsprechenden TI-Komponenten. Diese Handbücher beschreiben, je nach Hersteller, das genaue Vorgehen zur Außerbetriebnahme und Entsorgung.

Sollten Sie Unsicherheiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Dienstleister vor Ort (DVO), um die erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchzuführen.

So erreichen Sie unser Team Telematik

089 7441 999 888
Mo–Fr, 8–11 Uhr
Mo–Do, 13–15 Uhr
oder per E-Mail
telematik@kzvb.de