Komponenten. Konnektoren, Karten, Kartenterminals.
Bestellung der Komponenten, Gültigkeit und Tausch.
Praxisausweis (SMC-B) Folgekarten
Der Praxisausweis (SMC-B) hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Praxen werden durch ihr Praxisverwaltungssystem oder durch den Anbieter daraufhin gewiesen, dass eine Folgekarte notwendig ist. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, muss diese rechtzeitig beantragt werden. Wichtige Infos dazu finden Sie auf unserer Seite SMC-B
Tausch der TI-Komponenten
Konnektoren und andere Komponenten zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur enthalten Zertifikate mit einem Ablaufdatum.
Komponenten, die von einem Zertifikatsablauf betroffen sein können: Dazu gehören die Zertifikate der Konnektoren (gSMC-K) und Kartenterminals (gSMC-KT) sowie der Praxisausweise (SMC-B) und der Heilberufsausweise (HBA).
Anleitungen und FAQ für die jeweiligen Komponenten finden Sie auf der Website der gematik: Infos zum Zertifikatsablauf der Komponenten
Die Bundes-KZV hat eine umfangreiche Themenseite zum Tausch der TI-Komponenten erstellt.
Konnektorentausch wegen Ablauf
Die in den Konnektoren verbauten Sicherheitszertifikate laufen per Spezifikation der gematik nach fünf Jahren aus. Seit Oktober bzw. November 2023 sind alle Hersteller betroffen.
Information der gematik zur Laufzeitverlängerung
Unten ist die Mitteilung der gematik vom 25.8.2023 zur Laufzeitverlängerung für secunet und RISE Konnektoren verlinkt.
FAQ & Details zum Konnektorentausch
Um sich gegenüber dem VPN-Zugangsdienst und anderen Komponenten der TI zu authentisieren, nutzt der Konnektor eine festverbaute Smartcard, die gSMC-K, auf der die Zertifikate gespeichert sind. Wenn davon gesprochen wird, dass der "Konnektor abläuft" ist damit das Ende der Laufzeit dieser Zertifikate gemeint.
Es kann keine Verbindung zur TI aufgebaut werden. Folglich ist das Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und die Nutzung weiterer Gesundheitsanwendungen (z.B. Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen via KIM) nicht möglich.
Auf der Seite TI-Finanzierung finden Sie alle Infos dazu.
CGM-Kunden haben die Möglichkeit, über folgende Website die Gültigkeit Ihrer TI-Hardware-Zertifikate zu prüfen. Bitte halten Sie Ihre CGM-Kundennummer und PLZ bereit.
https://meine-ti.de/cgm-divco/ti-hardwaretausch/
Laufzeitverlängerung: secunet und RISE
Gematik Pressemitteilung aus dem Jahr 2023: Die gematik hat die Laufzeitverlängerung für secunet und RISE Konnektoren zugelassen. Damit kann die Konnektorlaufzeit ohne Austausch der Hardware mit einem Software-Update um zwei Jahre verlängert werden.
TI-Komponenten richtig entsorgen (Konnektoren & Kartenterminals)
Außerbetriebnahme und Entsorgung von TI-Komponenten
Die korrekte Außerbetriebnahme und Entsorgung von Konnektoren und Kartenterminals ist von großer Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat zu diesem Thema eine umfassende Praxisinformation erstellt. Diese Information dient als Richtlinie und ersetzt nicht die detaillierte Lektüre der Produkthandbücher der entsprechenden TI-Komponenten. Diese Handbücher beschreiben, je nach Hersteller, das genaue Vorgehen zur Außerbetriebnahme und Entsorgung.
Sollten Sie Unsicherheiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Dienstleister vor Ort (DVO), um die erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchzuführen.
Ausweise
Wenn Sie Kenntnis über den Ablauf einer Komponente erhalten, sollten Sie zur Sicherheit die Ablaufdaten der anderen Komponenten kontrollieren, da in der Regel die Zertifikatslaufzeiten der SMC-B, des Konnektors und der Kartenterminals gleich sind und diese meist auch zum gleichen Zeitpunkt gekauft wurden. Der Tausch aller betroffenen Komponenten an einem Termin ist in diesem Fall in der Regel organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll.
Die Bestellung der neuen Ausweise sollten Zahnarztpraxen rund drei Monate vor dem Ablaufdatum vornehmen.
Bitte lesen Sie die Hinweise der Bundes-KZV zum SMC-B Wechsel
Die SMC-B (Security ModuleCard), auch elektronischer Praxisausweis genannt, ist für die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich. Sie dient zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Häufig gestellte Fragen und den Login zum Antragsformular finden Sie auf der Seite SMC-B.
Der Antragsprozess für den elektronischen Heilberufsausweis wird von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) organisiert. Links und Infos zur Ausgabe, Finanzierung und den Anwendungen finden Sie auf unserer Seite eHBA
Komponenten bestellen
Wir empfehlen Ihnen, mit dem Anbieter Ihrer Abrechnungssoftware Kontakt aufzunehmen. Auf der Gematik-Website finden Sie eine Liste der zugelassenen Komponenten
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Bitte bewahren Sie die Bestätigungen dennoch auf. Sollten wir derartige Unterlagen benötigen, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen. Bitte beachten Sie: Die Bestellung des Praxisausweises (SMC-B) alleine reicht nicht aus.
Nein. Mit einem mobilen Kartenterminal ist kein Onlineabgleich der Versichertendaten, der Versichertenstammdatenabgleich, möglich. Damit erfüllen Sie nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Anbindung an die TI i.S.d. § 291 Abs.2 b Satz 14 SGB V. Hier drohen Honorarkürzungen.
Offene Fragen?
Ihre Fragen zur Telematik-Infrastruktur senden Sie uns bitte per E-Mail an
telematik@kzvb.de oder per KIM an telematik@kzvb.kim.telematik