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Zahnärzte anstellen. Vorbereitung der Genehmigung.

Folgende Schritte stehen an bis zur Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss.

Voraussetzung für die Anstellung eines angestellten Zahnarztes in der Praxis eines Vertragszahnarztes ist die Eintragung in das Zahnarztregister.

Welcher Zulassungsausschuss ist zuständig?

Für die Genehmigung eines angestellten Zahnarztes sind in Bayern zwei Zulassungsausschüsse zuständig.

Der Zulassungsausschuss für Südbayern mit Sitz im Zahnärztehaus München an der Fallstraße:
Zum Zulassungsausschuss Südbayern gehören die Bezirksstellen
München Stadt/Land, Oberbayern, Niederbayern, Schwaben.


Der Zulassungsausschuss für Nordbayern mit Sitz im Zahnärztehaus Nürnberg:
Zum Zulassungsausschuss Nordbayern gehören die Bezirksstellen
Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken, Oberpfalz.

So bereiten Sie Ihre Unterlagen vor

Für den Antrag benötigt der anstellende Zahnarzt folgende Unterlagen von seinem künftigen Mitarbeiter:

  • einen aktuellen Auszug aus dem Zahnarztregister gemäß § 95 Abs. 9 SGB V (nur bei Eintragung außerhalb der KZVB)
  • ggf. die Facharzturkunde
  • einen aktuellen Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • ein behördliches, polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate, wird vom Bundesamt für Justiz dem Ausschuss direkt zugesandt)
  • Niederlassungsbescheinigungen der zuständigen KZV (falls bereits als Vertragszahnarzt in einem anderen Bundesland tätig gewesen)
  • Erklärung über ein bei Antragstellung bestehendes Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis (mit Angabe der frühestmöglichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4 Zahnärzte-ZV). Ein entsprechendes Formular liegt dem Antrag bei.
  • eine Erklärung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 5 Zahnärzte-ZV zu Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (befindet sich im Antrag)
  • eine Kopie des Arbeitsvertrages
Anträge zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes
Organisation und Aufgaben der Zulassungsausschüsse

Zulassungsausschüsse sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte und Krankenkassen und somit rechtlich und organisatorisch selbständig.

Die Zulassungsausschüsse bestehen aus sechs Mitgliedern, paritätisch besetzt mit je drei Vertretern der Zahnärzte und Krankenkassen.

Die Ausschüsse sind zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit Zulassungen, Ermächtigungen, Berufsausübungsgemeinschaften und Genehmigungen von angestellten Zahnärzten.

Informationen zum Berufsrecht: Berufsordnung

Vergütung & Außendarstellung

Hinweise zur angemessenen Bezahlung und zur Außendarstellung z.B. Praxiswerbung finden Sie in der Berufsordnung der Bayerischen Zahnärzte (BO) auf der Website der BLZK.