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Amalgamverbot: Anpassung der Bema-Nr. 13
Informationen zur Veranstaltung
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam in der zahnärztlichen Behandlung grundsätzlich verboten. Der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen hat daher die Bema-Nr. 13 entsprechend neu gefasst. Wir informieren Sie umfassend über diese Änderungen und deren Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in der Praxis.
In diesem Virtinar erläutern wir unter anderem:
- Leistungsinhalt und Abrechnungsbestimmungen zur Bema-Nr. 13
- Füllungsmaterialien
- Mehrkostenregelung bei höherwertigen Füllungen
Es wird ein Fortbildungspunkt vergeben.
Termine: Fr. 08.11., Fr. 22.11., Mi 27.11., Fr. 13.12. (identischer Inhalt an allen vier Terminen)
Dauer: 13 bis 13:45 Uhr
Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet über Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail.
Ansprechpartner bei Fragen zum Virtinar: Corina Palmer, Tel. 089 72401-391, c.palmer@kzvb.de
Referenten / Moderatoren
Dr. Jens Kober, Barbara Zehetmeier, Corina Palmer