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Vom Studium. In's Berufsleben.

Examen bestanden – und wie geht's weiter?

Nach dem bestandenen Staatsexamen sollte unmittelbar die Approbation beantragt werden, die die Grundvoraussetzung für die zahnärztliche Tätigkeit darstellt. 

Rund 1500 Zahnärzte werden pro Semester an deutschen Universitäten ausgebildet. Spätestens mit dem Start ins Berufsleben beginnt die Bürokratie. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was sind die ersten Schritte nach dem bestandenen Staatsexamen?

Nach dem bestandenen Staatsexamen sollte unmittelbar die Approbation beantragt werden, die die Grundvoraussetzung für die zahnärztliche Tätigkeit darstellt. Die für die Approbation zuständigen Behörden in Bayern sind die Regierungen von Oberbayern beziehungsweise Unterfranken. Alle erforderlichen Informationen zum Antragsverfahren sind unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/244210/leistung/leistung_12110/index.html abrufbar.

Die Vorbereitungsassistenz ist eine deutsche Besonderheit. Warum hat sie der Gesetzgeber eingeführt?

Die Absolventen beklagen immer wieder, dass sie im Studium zu wenig über Betriebswirtschaft und Abrechnung lerne. Die Vorbereitungszeit dient dem Erwerb aller Inhalte für die spätere vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Vorbereitungsassistenten sollen während der Assistenzzeit einerseits ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen. Andererseits sollen sie die für die vertragszahnärztliche Tätigkeit einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erlernen.

Was muss ein Zahnarzt beachten, damit die Vorbereitungszeit als erfüllt gilt?

Die Zulassungsverordnung für Zahnärzte (Z-ZV) setzt die Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit voraus. 

Dies bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung, also einen Tätigkeitsumfang von über 30 Stunden pro Woche. Es ist auch möglich die Assistenzzeit im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung abzuleisten. Die Gesamtdauer der Vorbereitungszeit verlängert sich dann entsprechend. 

Weiter regelt die Z-ZV, dass grundsätzlich sechs Monate der Vorbereitungszeit bei einem Vertragszahnarzt/MVZ absolviert werden müssen. Die übrige Zeit kann in Universitätszahnkliniken, Zahnstationen eines Krankenhauses, des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Bundeswehr oder in Zahnkliniken abgeleistet werden. 

Vor Beginn der Tätigkeit ist eine Genehmigung der zuständigen KZVB-Bezirksstelle einzuholen. Soweit keine Genehmigung zur Beschäftigung eines Vorbereitungsassistenten vorliegt, ist die Anerkennung der Vorbereitungszeit nicht sichergestellt.

 

Die Niederlassungsbereitschaft geht tendenziell zurück. Kann die Vorbereitungsassistenz diesem Trend entgegenwirken?

Bei der Praxisnachfolge ist es sozusagen die Ideallösung, wenn ein Vorbereitungsassistent die Praxis des „Seniors“ übernimmt. Der Nachfolger kennt die Patienten, das Praxisteam und die Praxisstruktur. Um die Freude an der Niederlassung zu wecken, muss die Assistenzzeit aber auch dafür genutzt werden, dem jungen Kollegen die Grundlagen der vertragszahnärztlichen Abrechnung zu vermitteln. Aktuellen Auswertungen zufolge verdienen niedergelassene Zahnärzte noch immer deutlich mehr als angestellte. Das ist vermutlich nicht jedem bewusst, der am Ende der Vorbereitungszeit vor der Entscheidung „Anstellung oder Niederlassung“ steht.

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