Bedarfsplan. Versorgungssituation in Bayern.
Ziel der Bedarfsplanung ist eine möglichst flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung der Bevölkerung.
Gemäß §§ 99 ff SGB V erstellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Bayerischen Gesundheitsministerium einen zahnärztlichen und einen kieferorthopädischen Bedarfsplan, der jährlich fortgeschrieben wird. Somit spielt die regionale Versorgungssituation für Ihre Neuniederlassung als Zahnarzt oder Kieferorthopäde oftmals eine große Rolle. Zulassungssperren wegen Überschreitung des Versorgungsgrads in einem Planungsbereich gibt es im zahnärztlichen Bereich nicht.
Regionale Versorgungssituation in Bayern
Die allgemeinzahnärztliche Versorgung ergab zum 31.12.2022 einen Versorgungsgrad für ganz Bayern von 110,1 %. Auch die kieferorthopädische Versorgung ist in ganz Bayern bei einem Versorgungsgrad von 136,2 % gewährleistet. Je nach Anzahl der Gesamteinwohner oder der Anzahl an Kindern und Jugendlichen im Verhältnis zu den bereits niedergelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden und deren Angestellten werden in beiden Bereichen regional oftmals ganz unterschiedliche Versorgungsgradzahlen ermittelt.
Somit spielt die Versorgungssituation für Ihre Neuniederlassung als Zahnarzt oder Kieferorthopäde oftmals eine große Rolle.
Informationen zum Bedarfsplan
Wir beantworten Ihre Fragen zur aktuellen zahnärztlichen und kieferorthopädischen Versorgungssituation in Bayern:
bedarfsplanung@kzvb.de
Katja Vogel
089 72401-506
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 11 Uhr sowie 13 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
Direkter Kontakt zur betreffenden KZVB-Bezirksstelle:
Der Bedarfsplan liegt zudem zur Einsichtnahme aus in der KZVB-Geschäftsstelle im Münchner Zahnärztehaus an der Fallstraße und bei allen KZVB-Bezirksstellen.
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, wenn Sie den Bedarfsplan einsehen möchten.