Zahnersatz. Bonusheft.
Beim Zahnersatz haben Sie die Wahl: Regelversorgung oder aufwändigere Versorgung - das Bonusheft lohnt sich. Was Sie beim Heil- und Kostenplan beachten müssen, erfahren Sie hier.
Zahnersatz umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung fehlender oder beschädigter Zähne – z. B. Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate. Neben der Regelversorgung, die ausreichend und funktional sein muss, gibt es noch weitere Versorgungsarten, die mehr Komfort und Ästhetik bieten – allerdings auch mit höheren Kosten verbunden sind.
Die Regelleistung sichert Ihre Grundversorgung
Regelversorgung bedeutet in der Medizin ausreichend und funktional. Die Unterschiede zu aufwändigeren Therapien liegen vor allem in der Ästhetik und im Komfort.
Die Zahnmedizin hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht - insbesondere mit neuen Materialien, Inlays oder Implantaten. Natürlich hat dieser Fortschritt seinen Preis. Ihr Zahnarzt zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf und erstellt einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Ihre Krankenkasse zahlt für Zahnersatz befundorientierte Festzuschüsse.
Krone ist nicht gleich Krone
Selbst ein stark beschädigter Zahn, der nicht mehr mit einer Füllung zu reparieren ist, kann erhalten werden. Ihr Zahnarzt kann solch einen Zahn überkronen. Das heißt, Ihr Zahn wird beschliffen und mit einer schützenden Hülle überzogen. Eine Krone ist – wie jeder Zahnersatz – Maßarbeit, ein Einzelstück also, das ganz exakt, ganz individuell für Sie angefertigt wird. Deshalb kann es für Zahnersatz auch keine Preislisten geben wie in einem Autohaus. Aber ähnlich wie beim Autokauf können Sie entscheiden, ob Sie mit der Serienausstattung zufrieden sind, die im medizinischen Sinne ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Das nennt man dann Regelversorgung. Oder Sie entscheiden sich für eine komfortablere, höherwertige, beziehungsweise schönere Versorgung. Die ist dann vergleichbar mit einer Sonderausstattung, für die auch mehr bezahlt werden muss.
Befundorientierte Festzuschüsse
Die Krankenkassen zahlen befundorientierte Festzuschüsse für Zahnersatz. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich an einem Befund, zum Beispiel: fehlender Zahn im Unterkiefer. Das bedeutet: Jeder gesetzlich Versicherte bekommt bei gleichem Befund auch den gleichen Betrag von seiner Krankenkasse erstattet.
Die Höhe des Zuschusses der Krankenkasse hängt unter anderem davon ab, ob Sie in den letzten Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung waren - Stichwort Bonusheft.
Bei Geringverdienern übernimmt die Kasse die vollen Kosten für die Regelversorgung. Aber auch für Versicherte, deren Einkommen oberhalb dieser Grenzen liegt, ist unter Umständen ein erhöhter Festzuschuss möglich. Hier gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Es kann sich also lohnen, bei seiner Krankenkasse nachzufragen und Einkommensbescheinigungen vorzulegen.
Weitere Informationen zu den Festzuschüssen und dem Eigenanteil bietet die Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
Heil- und Kostenplan (HKP)
Wenn Sie Zahnersatz benötigen - zum Beispiel eine Krone, Brücke oder Prothese - erstellt Ihr Zahnarzt einen so genannten Heil- und Kostenplan. Dieser dokumentiert Angaben zum Zahnstatus (Befund), zur Therapieplanung und den voraussichtlichen Kosten.
Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für Sie ausfällt.
Der Heil- und Kostenplan wird in der Zahnarztpraxis elektronisch erstellt. Sind Sie mit der Zahnersatzbehandlung einverstanden, unterschreiben Sie das Formular und geben damit Ihr Einverständnis. Erst dann wird Ihre Zahnarztpraxis den elektronischen Heil- und Kostenplan fertigstellen und digital an die Krankenkasse übermitteln.
Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
Die Genehmigung wird auch elektronisch an Ihre Zahnarztpraxis übermittelt. Sie erhalten per Post von Ihrer Krankenkasse ein Genehmigungsschreiben. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel nur wenige Tage.
Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem Versicherungsanbieter und informieren Sie ihn vorab über die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten.
Grundsätzlich darf mit der Behandlung erst begonnen werden, nachdem die Krankenkasse den Festzuschuss festgesetzt hat. Ausnahmen gibt es nur für akute Reparaturmaßnahmen. Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig.
Bonusheft
Bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen kann Ihr Zahnarzt frühzeitig Schäden an Ihren Zähnen feststellen und versorgen. Das erspart Ihnen Zahnschmerzen.
Die Festzuschüsse umfassen 60 Prozent der festgesetzten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Die gesetzliche Krankenversicherung belohnt Patienten für den regelmäßigen Besuch der Vorsorgeuntersuchungen mit höheren Festzuschüssen: Die Festzuschüsse erhöhen sich auf 70 Prozent, sofern eine regelmäßige Zahnpflege erkennbar ist und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung einmal im Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung stattgefunden hat.
Die Festzuschüsse erhöhen sich auf 75 Prozent, wenn in den letzten zehn Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung die Vorsorgeuntersuchungen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen wurden.
Zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum die Patientin oder der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte.
Ausführliche Informationen zum Bonusheft finden Sie auf der Website Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
In welchen Abständen sollten Sie sich untersuchen lassen?
Bei Kindern ab zwölf Jahren: eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderhalbjahr. Das Bonusheft gilt auch nach dem 18. Geburtstag weiter.
Bei Erwachsenen: mindestens eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr. Dies gilt auch, wenn Sie eine Totalprothese tragen.
Zwischen den Untersuchungen muss ein Abstand von mindestens vier Monaten liegen.
Wichtig: Der Gebisszustand muss regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen.