Gesundheitsreform. Kritik der Zahnärzte.
Die GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wirkt sich auch auf die zahnmedizinische Versorgung aus. Sowohl auf Landes- als auch Bundesebene hagelt es Kritik wegen der geplanten Einsparungen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) wurde vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet.
BMG: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
KZV BW Gesundheitstelegramm 25/2026
Die KZV Baden-Württemberg thematisiert in ihrem Gesundheitstelegramm den abgeschwächten KFO-Fachzahnarztvorbehalt und weitere Regelungen:
KZV Baden-Württemberg Gesundheitstelegramm
ZM online
Die Kritik wegen der geplanten Einsparungen in der ZM Online:
GKV-Spargesetz erntet viel Kritik und wenig Lob - zm-online
Der Gesetzentwurf war zuletzt noch in mehreren Punkten verändert worden. Änderungen gab es auch bei der Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie. Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, werde die geplante Regelung für kieferorthopädische Leistungen angepasst, teilte das BMG am Freitag mit.
Bundestag beschließt GKV-Spargesetz - zm-online
KFO: Selbstverwaltung soll es regeln
Die Selbstverwaltung soll es regeln: Die Zahnärzteschaft war im Bemühen, einen engen Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Behandlungen in der GKV zu vermeiden, weitgehend erfolgreich.
Gesetz beschlossen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre umstrittene Sparreform durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Sie konnte schlussendlich auch die Länder von der Reform überzeugen. Deren Zustimmung war bis zuletzt unklar.
Zuckersteuer bereits ab 2027?
Um die GKV-Finanzlage zu stärken, soll die Zuckersteuer bereits ab 2027 greifen, wie aus Unterlagen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hervorgeht. 650 Millionen Euro werden für nächstes Jahr taxiert, 2028 wird mit 450 Millionen Euro gerechnet.