Startzahlung. Unsere Starthilfe.
Wir geben Starthilfe bei der Praxisgründung.
Wir unterstützen neu zugelassene, abrechnungsberechtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden mit einer Startzahlung. Diese soll die Zeit bis zur ersten regulären Teilzahlung überbrücken.
Im ersten Quartal der Niederlassung sind maximal zwei Startzahlungen möglich.
Voraussetzungen für die Startzahlung
- Für konservierend/chirurgisch abrechnende Praxen (KCH):
Fristgerechte Online-Einreichung der monatlichen HVM-Meldungen. - Für kieferorthopädisch abrechnende Praxen (KFO):
Fristgerechte monatliche KFO-Info-Meldung mit folgenden Angaben:- ABE-Nr.
- Monat (z. B. Januar 2026)
- Anzahl der Fälle
- Umsatz (nur Kassenanteil)
- Unterschrift/en (aller BAG-Partner)
Die KFO-Info-Meldung schicken Sie bitte an:
dec.hotline@kzvb.de
Einreichungsfrist: jeweils bis zum 2. des Folgemonats.
Höhe und Abwicklung der Startzahlung
- 60 % des Umsatzes des gemeldeten Monats
- Bei erfüllten Voraussetzungen wird die Startzahlung automatisch zum Überweisungstermin ausgezahlt.
- Verrechnung erfolgt mit der ersten Quartalsabrechnung
Beispiele für den Ablauf
| Niederlassung | KCH-HVM bzw. KFO Info-Meldung | Erste Startzahlung | Zweite Startzahlung | Abrechnung Eingang | Restzahlung |
|---|---|---|---|---|---|
a) Januar 2026 | 02.02.2026 | 24.02.2026 |
|
| 25.06.2026 |
| 02.03.2026 |
| 25.03.2026 |
| |
b) Februar 2026 | 02.03.2026 | 25.03.2026 |
| 07.04.2026 (Q.1.2026) | 25.06.2026 |
Hinweis: Bei Niederlassung im 3. Quartalsmonat erhalten Sie keine Startzahlung.
Teilzahlung
Die erste Teilzahlung wird nach Eingang der ersten Quartalsabrechnung berechnet und jeweils am 25. des Monats überwiesen.
Weitere Details finden Sie in Anlage 1 zur Beitrags – und Teilzahlungsordnung in der Abrechnungsmappe.
Verzicht auf monatliche Teilzahlungen.
Formular. Zum Download.
Wenn Sie keine Vorauszahlungen auf die Quartalsabrechnungen wünschen, können Sie die Verzichtserklärung nach Ihrem Login herunterladen.
Weiter zum LoginFragen zur Start- und Teilzahlung
Fachbereich Zentrale Aufgaben Teil-/Startzahlung/BEKV