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Startzahlung. Unsere Starthilfe.

Wir geben Starthilfe bei der Praxisgründung.

Wir unterstützen neu zugelassene, abrechnungsberechtigte Zahnärzte und Kieferorthopäden mit einer Startzahlung. Diese soll die Zeit bis zur ersten regulären Teilzahlung überbrücken.

Im ersten Quartal der Niederlassung sind maximal zwei Startzahlungen möglich.

Voraussetzungen für die Startzahlung


Die KFO-Info-Meldung schicken Sie bitte an:
dec.hotline@kzvb.de


Einreichungsfrist: jeweils bis zum 2. des Folgemonats.


Höhe und Abwicklung der Startzahlung

Beispiele für den Ablauf

NiederlassungKCH-HVM
bzw. KFO Info-Meldung
Erste StartzahlungZweite StartzahlungAbrechnung EingangRestzahlung

a) Januar 2026

02.02.2026

24.02.2026

 


07.04.2026 (Q.1.2026)

25.06.2026

 

02.03.2026

 

25.03.2026

 

b) Februar 2026

02.03.2026

25.03.2026

 

07.04.2026 (Q.1.2026)

25.06.2026

Hinweis: Bei Niederlassung im 3. Quartalsmonat erhalten Sie keine Startzahlung.

Teilzahlung

Die erste Teilzahlung wird nach Eingang der ersten Quartalsabrechnung berechnet und jeweils am 25. des Monats überwiesen.

Weitere Details finden Sie in Anlage 1 zur Beitrags – und Teilzahlungsordnung in der Abrechnungsmappe.

Verzicht auf monatliche Teilzahlungen.

Fragen zur Start- und Teilzahlung

Fachbereich Zentrale Aufgaben Teil-/Startzahlung/BEKV

089 72401-361
089 72401-612
teilzahlung@kzvb.de