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Ihre Digitale Assistentin.
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Wichtig & Aktuell. Telematik.

Im Überblick: Wichtige Hinweise zu Ihrer technischen Ausstattung, Updates und der TI-Finanzierung.

Honorarkürzung für Pflichtanwendung E-Rezept seit dem 1. Mai 2024

Ende März ist das Digital-Gesetz (DigiG) in Kraft getreten. Folglich ist allen Praxen, die den Nachweis über das Vorhalten der Anwendung E-Rezept nicht bis zum 1. Mai 2024 erbracht haben, das zahnärztliche Honorar um ein Prozent zu kürzen. Um die Kürzung zu vermeiden, muss das E-Rezept in der TI-Eigenerklärung angekreuzt sein. Ist das E-Rezept in Ihrem Praxisverwaltungssystem installiert? Dann prüfen Sie bitte auch in der TI-Eigenerklärung, ob der Haken gesetzt und die TI-Eigenerklärung online übermittelt wurde.  Unten finden Sie den Link zur  TI-Eigenerklärung.

Die TI Eigenerklärung ist die Anspruchsvoraussetzung für die TI Pauschale

TI-Finanzierung: Neuerungen seit 1.7.2023

Infos zur monatlichen TI-Pauschale auf unserer Webseite TI-Finanzierung

Praxisausweis (SMC-B) Folgekarten

Etliche Praxen werden durch ihr Praxisverwaltungssystem oder durch den Anbieter daraufhin gewiesen, dass eine Folgekarte notwendig ist. Bitte informieren Sie sich auf unserer Seite SMC-B, wie Sie vorgehen müssen.

Gibt es Störungen oder Wartungsarbeiten?

Die gematik informiert Sie auf ihrer Website zeitnah über betriebliche Ereignisse - zum Beispiel Störungen in der Telematikinfrastruktur sowie geplante Wartungsvorhaben.
Während einer unerwarteten Unterbrechung berichtet die gematik über Fortschritte und Behebung der Störung.
Dieser Link führt Sie auf die Website der Gematik: TI-Status

Die gematik bietet seit Ende Dezember 2023 über den Messengerdienst „WhatsApp“ einen eigenen Kanal an, um auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen:
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stoerungsmeldungen-jetzt-auch-auf-whatsapp