Wichtig & Aktuell. Telematik.
Im Überblick: Wichtige Hinweise zu Ihrer technischen Ausstattung, Updates und der Refinanzierung.
E-Rezept: Namensabgleich
Für das E-Rezept erfolgt ein Abgleich des Namens der verordnenden Person im Inhalt des E-Rezepts, der in der Praxissoftware erstellt wird, mit der darauf angebrachten elektronischen Signatur. Die Schreibweise des Namens wird verglichen. Treten in der Apotheke Probleme dabei auf, können Sie die führende Schreibweise im eHBA in die Stammdaten Ihrer Praxissoftware übernehmen. Detaillierte Infos dazu auf der Seite E-Rezept
eAU: Verfahren seit 1.1.2023
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist seit dem 1.1.2023 vom Arzt auf elektronischem Weg an die gesetzliche Krankenkasse zu übermitteln. Es kann am Anfang noch zu Schwierigkeiten kommen. Für privat Krankenversicherte ändert sich nichts.
Aufsatz ORGA Protect
für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH)
- Praxen mit Kartenlesegeräten des Herstellers Ingenico/Worldline können einen Aufsatz bestellen, um Probleme mit statischen Entladungen beim Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten zu verhindern
- Diese Anschaffung wird - gestaffelt nach Größe der Vertragszahnarztpraxis – erstattet:
- 1 – 3 Zahnärzten € 35,46
- 4 – 6 Zahnärzten € 66,28 sowie bei
- 7 und mehr Zahnärzten € 97,10
- Die bis zum 30.9.2022 an die TI angeschlossenen Praxen können den Antrag bis zum 31.3.2023 stellen.
Austausch der CGM-Konnektoren
11.08.2022 - Bei den ersten Konnektoren der Firma CompuGroup Medical endet demnächst die Laufzeit. Die CGM will ihre Kunden darüber informieren. Zusätzlich können Sie das auf www.meine-ti.de prüfen.
Weitere Infos auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
E-Rezept: Refinanzierung
Der Antrag steht zur Verfügung. Voraussetzung ist mindestens ein PTV3-Konnektor, der bereits über uns refinanziert wurde.
Bitte prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob Sie offene Ansprüche auf Refinanzierungspauschalen (für tatsächlich gekaufte und in Ihrer Praxis installierte TI-Komponenten) haben und beantragen Sie diese. Der Anspruch auf Refinanzierung muss unbedingt innerhalb eines Jahres nach Anschluss und Nutzung gegenüber der KZVB geltend gemacht werden.
Informieren Sie sich auf unserer Seite Refinanzierung (Anträge) über alle Einzelheiten >
Aktualisierung der Konnektoren-Software
Konnektorenversionen in Betrieb, deren Zulassung nicht mehr gültig ist.
Darunter befinden sich auch Konnektoren mit der Sicherheitslücke log4j. Aus Sicherheitsgründen ist ein Konnektoren-Update durchzuführen.
Betroffene Praxen werden von ihrem VPN-Zugangsdienst oder verbundenen Dienstleistern aufgefordert, ihren Konnektor innerhalb von drei bis vier Wochen zu aktualisieren. Die Aufforderung erfolgt, so die aktuelle Planung, Ende Juni 2022 (CGM) bzw. Ende Juli 2022 (T-Systems). Von Arvato liegt noch keine Planung vor.
In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob das Update durchgeführt worden ist. Konnektoren, die trotz entsprechender Aufforderung nicht aktualisiert wurden, können dann ab Oktober 2022 von der IT ausgesperrt werden.
RISE:
4.2.8:1.0.0
Secunet:
5.0.5:2.0.0 5.0.5:2.1.0 5.0.4:2.0.0 5.0.4:2.1.0
4.10.1:2.0.0 4.10.1:2.1.0 4.1.3:2.0.0 4.1.3:2.1.0
3.5.0:2.0.0 3.5.0:2.1.0
KocoBox Med+:
4.2.16:2.0.0 4.2.22:4.0.0
2.3.24:2.0.0
Sollte ihr Konnektor nicht über eine der genannten Versionen verfügen, besteht dringender Handlungsbedarf. Bitte kontaktieren Sie ihren Zugangsdienst-Anbieter.
Konnektorentausch
Ablauf von Sicherheitszertifikaten nach 5 Jahren
Die in den Konnektoren verbauten Sicherheitszertifikate laufen per Spezifikation der gematik nach fünf Jahren aus. Deshalb ist ein Austausch des Konnektors notwendig. Dies betrifft ab Herbst 2022 erste Konnektoren des Herstellers CGM/ KoCoBox, im späteren Zeitlauf auch die Konnektoren weiterer Hersteller.
Betroffene Praxen werden von ihrem Hersteller direkt angeschrieben und über alle weiteren Schritte informiert.
CGM-Kunden haben die Möglichkeit hier die Gültigkeit Ihrer TI-Hardware-Zertifikate zu prüfen: https://meine-ti.de/cgm-divco/ti-hardwaretausch/ Bitte halten Sie Ihre CGM-Kundennummer und PLZ bereit.
FAQ und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Telematik Anbindung
Video zum aktuellen Stand
Dr. Manfred Kinner und Matthias Benkert geben wichtige Informationen zum Austausch der Konnektoren und zu anderen aktuellen TI-Themen (Stand: 22.06.2022).
Kartenlesegeräte
Einlesen von eGK 2.1-Karten führt zu Fehlern
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Refinanzierung der Aufsätze für stationäre Kartenterminals des Herstellers Worldline (vormals Ingenico) geeinigt. Die Sondervereinbarung befindet sich aktuell im Unterschriftsverfahren und sieht nach Praxisgröße gestaffelte Pauschalen vor:
Praxisgröße je Standort | Pauschale |
1 – 3 Zahnärzte | € 35,46 |
4 – 6 Zahnärzte | € 66,28 |
7 und mehr Zahnärzte | € 97,10 |
Die Pauschale umfasst die Kosten für den Aufsatz und den Versand. Die Auszahlung erfolgt über die KZVB. Sobald die Sondervereinbarung unterzeichnet ist, informieren wir Sie darüber sowie über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Beantragung.
Laut Wordline (vormals Ingenico) wird das Zubehörprodukt "ORGA Protect" seit dem 26. April 2022 ausgerollt. Es soll die Ausfallsicherheit des Terminals im Zusammenhang mit der ESD-Problematik erhöhen. Der Rollout wird über ausgewählte Vertriebspartner organisiert. Wordline selbst wird das "ORGA Protect" nur in Kombination mit dem "ORGA 6141" ausliefern. Sie können sich an folgende Wordline-Partner wenden:
• Praxisdienst: ORGA Protect online kaufen: praxisdienst.de
• Via Da Vinci: https://shop.viadavinci.de/ORGA-Protect
Wordline weist auf Verzögerungen bei der Auslieferung hin. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an Ihren Dienstleister vor Ort. Wenn Sie die Installation selbst vornehmen möchten, finden Sie hier eine Video-Anweisung: ingenico-shop.
Die gematik hat am 3.2. eine Aktualisierung veröffentlicht. Darin finden Sie weitere Hinweise, wie Sie die elektrostatische Aufladung der eGK verringern oder umgehen können. Bitte lesen Sie auf der Website der gematik nach, welche Punkte Sie prüfen können. Zudem erhalten Sie Tipps zum Umgang mit dem Fehler. Nach Möglichkeit sollte die Institutionskarte SMC-B in einem separaten Kartenterminal verwendet werden, in dem keine eGK-Steckvorgänge stattfinden. Dadurch ist im Fehlerfall eine erneute Freischaltung der SMC-B nicht notwendig.
Bei einigen Gesundheitskarten der Generation 2.1 und dem Kartenterminal ORGA 6141 kommt es zu Systemabstürzen, nachdem die Karten eingesteckt werden. Betroffen sind offenbar sogenannte near-field-communication-fähige (kontaktlose) elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 2.1.. Werden sie in das Kartenterminal ORGA 6141 gesteckt, kann es zu folgenden Fehlerbildern kommen:
1. Das Kartenterminal „hängt sich auf“ bzw. restartet automatisch
2. Der Fehler "C2C-Authentisierung" wird angezeigt
3. Der Fehler „Keine freigeschaltete SMC-B“ wird angezeigt
4. Fehlerbilder im Primärsystem (PVS) und im Konnektor als Folge des Fehlverhaltens im Kartenterminal
Die Entladung der eGK im Kartenterminal hat zur Folge, dass dieses in einen Zustand versetzt wird, der sich nur noch durch einen kompletten Neustart beheben lässt. Es wird empfohlen, vor dem Steckvorgang zu prüfen, ob die eGK außerhalb des Kartenterminals entladen werden kann. Bitte bestellen Sie aufgrund der Fehlermeldung keine neue kostenpflichtige SMC-B (Praxisausweis) sondern kontaktieren Sie uns unter praxisausweis@kzvb.de oder 089/ 72 401 -512. Ausführliche Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie im Fachportal der gematik https://fachportal.gematik.de/ti-status#c4697
Info zum Sachstand und Maßnahmen zur ESD (Elektrostatische Entladung)-Problematik