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Ukraine: Flüchtlinge versorgen.

Infos zur zahnmedizinischen Versorgung und Vergütung, zur Anamnese und Hilfsangeboten.

Seit dem 1. Juni 2022 haben Flüchtlinge aus der Ukraine die Möglichkeit, Zugang zu allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erlangen. Damit sind bei der Behandlung ukrainischer Patienten grundsätzlich keine Besonderheiten mehr zu beachten. Ihren Anspruch auf den vollen Bema-Katalog können auch diese Patienten per eGK oder mittels eines anderen Versicherungsnachweises* belegen.

  • * Bei Vorlage eines anderen schriftlichen Anspruchsnachweises (vorläufige Versicherungsbestätigung vor Ausstellung der eGK) kann das „Ersatzverfahren bei Vorlage eines schriftlichen Anspruchsnachweises“ zum Einsatz kommen. Näheres hierzu im Rundschreiben 4/2020  (> Login erforderlich)

Bitte beachten Sie, dass unaufschiebbare Schmerzbehandlungen unabhängig vom Versichertenstatus durchzuführen sind.

Aufklärung & Einwilligung Ihrer Patienten

Wichtig ist: Auch Flüchtlinge müssen über die geplante Behandlung aufgeklärt werden und einwilligen. Sollte dies aufgrund von Sprachbarrieren nicht möglich sein, müssen sie einen Übersetzer hinzuziehen. 

Patienteninfo & Anamnese

Sie finden auf der Website der BZÄK eine Patienteninformation sowie einen Anamnesebogen und einen Fragebogen für Notfallbehandlungen in ukrainischer Sprache zum Download:
https://www.bzaek.de/recht/behandlung-von-asylbewerbern-und-asylbewerberinnen.htmlEbenfalls können Sie dort auch ein Piktogrammheft herunterladen, das der Veranschaulichung dient und bei der Behandlung von Patienten unterstützt, die der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind.

 

Covid & Infos zu ansteckenden Krankheiten

Das Zentrum für Integration in Bayern (MiMi) hat einen Wegweiser rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Hier erhalten Sie Informationen in ukrainischer Sprache zu Regeln und Hilfsangeboten in Bayern. 

Weitergehende Informationen und Materialien für Asylbewerber finden Sie auf unserer Seite Asylbewerber.

Ukraine-Hilfetelefon in Bayern

Bayern hat ein Ukraine-Hilfetelefon eingerichtet. Darauf weist der Bayerische Hausärzteverband hin.
Die Mitarbeiter des Telefons sprechen Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch.
Das Hilfetelefon ist erreichbar unter: 089 54 49 71 99
Das Team der Hotline: ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de
Weitere Infos: ukraine-hotline-bayern.de

Spenden für die Ukraine

KZBV und KZVen unterstützen die Spendenaktion des HDZ und bitten alle Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxisteams, mit einer solchen Spende den Menschen in der Ukraine zu helfen. https://www.stiftung-hdz.de/

Bis 300 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.