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19.06.2023. Bayerische Zahnärzte befürworten Beschluss zur Regulierung von iMVZ.

Bundesratsinitiative muss nun umgesetzt werden.

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat den Regulierungsvorschlag für Investoren-MVZ (iMVZ), der unter anderem von Bayern in die Länderkammer eingebracht wurde, mit großer Mehrheit angenommen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ein MVZ-Regulierungsgesetz zur Verhinderung eines unreglementierten Wachstums von investorengesteuerten Medizinischen Versorgungszentren zu entwickeln.

Die bayerischen Zahnärzte begrüßen den Bundesratsbeschluss und fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag des Bundesrates nicht nur aufzugreifen, sondern um weitere dringend gebotene Punkte zu ergänzen. BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl: „Krankenhäuser ohne fachlichen Bezug zur Zahnmedizin dürfen nicht mehr gründungsberechtigt für Versorgungszentren im zahnmedizinischen Bereich sein. Dies dient der Qualitätssicherung. Außerdem muss der derzeit häufig praktizierten Verschiebung von Gewinnen in Steuerparadiese wie z. B. die Cayman Islands endlich ein Riegel vorgeschoben werden.“ Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass zwei Drittel der hierzulande aktiven Zahnmedizinketten ihre Gewinne mittlerweile in sogenannten Offshore-Finanzzentren wie etwa Jersey oder den Cayman Islands versteuern.

Wohl sieht besonders die FDP als Teil der Berliner Ampelkoalition gefordert: „Die FDP muss jetzt zeigen, ob sie die Partei ausländischer Finanzheuschrecken sein will oder die Partei des bürgerlichen Mittelstandes.“

Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ergänzt:

„Wir sind dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek dankbar, dass er das Thema iMVZ auf die bundespolitische Agenda gesetzt hat. Wir konnten ihm in mehreren Gesprächen darlegen, dass ein ungebremster Konzentrationsprozess gerade in einem Flächenstaat wie Bayern fatale Folgen für die wohnortnahe Versorgung hätte. iMVZ konzentrieren sich nachweislich auf die städtischen Ballungsräume. Jeder junge Zahnarzt, der sich für die Anstellung in einem iMVZ entscheidet, fehlt uns als Existenzgründer oder Übernehmer einer Bestandspraxis. Zudem rechnen iMVZ pro Fall deutlich mehr über die KZVB ab als Einzel- oder Gemeinschaftspraxen. Sie machen die Versorgung also teuerer, aber nicht besser.“ 

Kontakt:

Leo Hofmeier
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns           
Geschäftsbereich Kommunikation und Politik      

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089 72401-276
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Christian Henßel
Bayerische Landeszahnärztekammer
Geschäftsbereich Kommunikation

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