UK-Protrusionsschiene. UKPS.
Bei obstruktiver Schlafapnoe.
Seit 1.1.2022 ist die Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe Bestandteil in der GKV-Versorgung. Sie wird in Abschnitt B. VI. der Behandlungsrichtlinie aufgeführt.
Wichtig: Auch in Zukunft kann die Schlafapnoeschiene nicht vom Zahnarzt verordnet werden, sondern nur vom Arzt. Und dies nur als zweite Behandlungsoption und nur dann, wenn die erste Behandlungsoption (CPAP-Beatmung*) im Behandlungsfall nicht einsetzbar ist. Nur in diesen Fällen erfolgt dann eine ärztliche Überweisung zur Behandlung mit Protrusionsschiene an die Zahnarztpraxis.
* CPAP = Continuous positive airway pressure, Überdrucktherapie mit einer Atemmaske
Einen Überblick zur Therapie und deren Abrechnung geben wir Ihnen in unserem Abstract.
Neben einem Schema des Behandlungsablaufs erklären wir darin ausführlich jede einzelne Bema-Position. Zudem finden Sie dort eine Checkliste zur Abrechnung.
Antworten auf Ihre häufigsten Fragen in der FAQ-Liste
Grundlagen:
Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15.11.2021 für die zahnärztlichen Leistungen (Bema-Positionen) I Inkrafttreten: 1.1.2022
Änderungsvereinbarung BEL II tritt ab 1.1.2022 in Kraft
G-BA Behandlungsrichtlinie: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe I Inkrafttreten: 30.7.2021
G-BA Beschluss I Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe
VirtiClip zur UKPS:
Skript zum VirtiClip
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