Anwendung wird geladen...

UK-Protrusionsschiene. UKPS.

Bei obstruktiver Schlafapnoe.

Seit 1.1.2022 ist die Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe Bestandteil in der GKV-Versorgung. Sie wird in Abschnitt B. VI. der Behandlungsrichtlinie aufgeführt.

Wichtig: Auch in Zukunft kann die Schlafapnoeschiene nicht vom Zahnarzt verordnet werden, sondern nur vom Arzt. Und dies nur als zweite Behandlungsoption und nur dann, wenn die erste Behandlungsoption (CPAP-Beatmung*) im Behandlungsfall nicht einsetzbar ist. Nur in diesen Fällen erfolgt dann eine ärztliche Überweisung zur Behandlung mit Protrusionsschiene an die Zahnarztpraxis.

* CPAP = Continuous positive airway pressure, Überdrucktherapie mit einer Atemmaske

Abstract & FAQ

Einen Überblick zur Therapie und deren Abrechnung geben wir Ihnen in unserem Abstract.
Neben einem Schema des Behandlungsablaufs erklären wir darin ausführlich jede einzelne Bema-Position. Zudem finden Sie dort eine Checkliste zur Abrechnung.
Antworten auf Ihre häufigsten Fragen in der FAQ-Liste

Grundlagen:

Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15.11.2021 für die zahnärztlichen Leistungen (Bema-Positionen) I Inkrafttreten: 1.1.2022
Änderungsvereinbarung BEL II tritt ab 1.1.2022 in Kraft

G-BA Behandlungsrichtlinie: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe I Inkrafttreten: 30.7.2021

G-BA Beschluss I Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe

VirtiClip zur UKPS:

Sehen Sie sich hier die VirtiClips zur Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) an: (Vollbild durch Klick auf Symbol rechts unten)

Skript zum VirtiClip

Hier können Sie das Skript zum VirtiClip UKPS als PDF herunterladen.