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Auslandsabkommen. Im Ausland krankenversicherte Patienten.

Sie können über Ihr Praxisverwaltungssystem die Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung verwenden.

Die früher verwendeten Formulare „Muster 80“ und „Muster 81“ wurden durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ und die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt. Praxen steht über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) die neue Patientenerklärung zur Verfügung. Bislang notwendige Kopien für den Identitätsnach­weis entfallen.

Behandlungs- und Erfassungsscheine für Patienten auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen (darunter Türkei oder Tunesien) werden durch den Nationalen Anspruchsnachweis abgelöst. Dieser ist bei jeder deutschen aushelfenden Krankenkasse erhältlich.

Neuregelung zur Behandlung bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland

Zum 1.10.2021 trat die Neuregelung der Abrechnung von Leistungen für Patienten bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland in Kraft. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit bei der Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patientinnen und Patienten für die zahnärztlichen Praxen.

Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung

Das Verfahren zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) für vertragszahnärztliche Leistungen wurde optimiert.
Änderungen, die sich durch den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union ergeben haben, wurden berücksichtigt.
Die Praxisverwaltungssysteme enthalten die neue Patientenerklärung in allen Teilen zweisprachig und in den am häufigsten benötigten Sprachfassungen. Die bisher notwendigen Kopien für den Identitätsnachweis entfallen.

Bilaterale Abkommen: Nationaler Anspruchsnachweis

Patienten, die auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen* behandelt werden, benötigen jetzt nur noch einen Nationalen Anspruchsnachweis Dieser ist bei jeder deutschen aushelfenden Krankenkasse erhältlich. Er löst den bisherigen Behandlungs- oder Abrechnungsschein ab.
* Es bestehen bilaterale Abkommen mit folgenden Staaten:

  • Bosnien und Herzegowina,
  • Nordmazedonien,
  • Montenegro,
  • Serbien,
  • Türkei,
  • Tunesien

Weiterführende Informationen

finden Sie auf der Website der Bundes-KZV

Das Auslandsabkommen sowie weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie unter
Rechtsgrundlagen / Verträge / Bund (BMV-Z und sonstige Verträge) / Anlage 18: Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland gültig ab 01.10.2021

Das Informationsportal EHIC/GHIC/PEB der DVKA zeigt Ansichtsmuster der in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten EHICs, der GHICs und informiert zur Gültigkeitsdauer und Besonderheiten.