Coronavirus. Was gilt aktuell?
Regelungen und Hinweise für Zahnarztpraxen.
Ende der besonderen Schutzmaßnahmen
Seit 1. März gelten für positiv auf das Coronavirus getestete Inhaber, Beschäftigte und Besucher von Zahnarztpraxen keine Betretungs- und Tätigkeitsverbote mehr. Die Verpflichtung der Praxisinhaber zur Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutz anderer Personen bei der Behandlung positiv Getesteter (z.B. Zeitfenster für die Behandlung) entfällt.
Die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen trat mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft. Weitere Infos finden Sie auf der Website der BLZK >
Themen in der Übersicht:
Offene Fragen?
Wir versuchen Ihre Fragen auf dieser Seite möglichst umfassend zu beantworten. Dennoch haben Sie vielleicht spezielle Anliegen. Wählen Sie dann im Kontaktformular als Adressat die Pressestelle aus.
Umgang mit Patienten / Infos für Patienten
Eine zahnärztliche Behandlung steht allen Patienten zur Verfügung. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist aufgehoben. Deshalb müssen Covid-19-positive Patienten von allen Praxen versorgt werden. Es besteht keine Veranlassung mehr, solche Patienten an Schwerpunktpraxen zu überweisen.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die für das Jahr 2020 keine entsprechenden Untersuchungen vorweisen können, behalten ihren Anspruch auf Festzuschuss-Erhöhung, sofern die Untersuchungen für die übrigen vier bzw. neun Jahre nachweislich in Anspruch genommen wurden. Wir weisen darauf hin, dass Bonushefte nicht ohne Untersuchung des Patienten abgestempelt werden dürfen.
Mit der Website muenchen.corona-mehrsprachig.de stellt die Landeshauptstadt München Informationen zu Corona in München auf Deutsch und zwölf weiteren Sprachen zur Verfügung. Damit erhalten Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen leicht zugängliche Informationen zur Pandemie und zu Unterstützungsangeboten – auf Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Somalisch und Türkisch. Die Website wird laufend aktualisiert. Da die Aktualisierung jedoch in allen Sprachen vorgenommen werden müssen, können sie nicht immer tagesaktuell vorgenommen werden.
Medizinisches Personal & Infektionsschutz
Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis
Detaillierte Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis finden Sie auf der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Gefährdungsbeurteilung für Schwangere
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat hierzu Informationen zur Gefährdungsbeurteilung für Schwangere im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Aktuelle Vorhaben, Gesetze, Verordnungen und Anordnungen finden Sie auf folgender Website des BMG:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html
Ausführliche Infos finden Sie auch auf folgender Website der Bundes-KZV:
https://www.kzbv.de/coronavirus
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Bayerisches Gesundheitsministerium
- KZBV: Coronavirus - Informationen für Praxen
- Bundesgesundheitsministerium: Informationen zum Coronavirus
- RKI: COVID-19 in Deutschland
Auf der Website des Ministeriums finden Sie Antworten des BMI auf häufig gestellte Fragen zum Bevölkerungsschutz
Corona-Infoportal der Landeshauptstadt München
Zudem stellt die Landeshauptstadt München auf der Website muenchen.corona-mehrsprachig.de umfangreiche Informationen zu Corona in München auf Deutsch und zwölf weiteren Sprachen zur Verfügung. Damit erhalten Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen leicht zugängliche Informationen zur Pandemie und zu Unterstützungsangeboten – auf Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Somalisch und Türkisch. Die Website wird laufend aktualisiert. Da die Aktualisierung jedoch in allen Sprachen vorgenommen werden müssen, können sie nicht immer tagesaktuell vorgenommen werden.