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Coronavirus. Was gilt aktuell?

Regelungen und Hinweise für Zahnarztpraxen.

Ende der besonderen Schutzmaßnahmen 2023

Seit 1. März 2023 gelten für positiv auf das Coronavirus getestete Inhaber, Beschäftigte und Besucher von Zahnarztpraxen keine Betretungs- und Tätigkeitsverbote mehr. 
Weitere Infos finden Sie auf der Website der BLZK >

Offene Fragen?

Wir versuchen Ihre Fragen auf dieser Seite möglichst umfassend zu beantworten. Dennoch haben Sie vielleicht spezielle Anliegen. Wählen Sie dann im Kontaktformular als Adressat die Pressestelle aus.

Umgang mit Patienten / Infos für Patienten

Eine zahnärztliche Behandlung steht allen Patienten zur Verfügung. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist aufgehoben. Deshalb müssen Covid-19-positive Patienten  von allen Praxen versorgt werden. Es besteht keine Veranlassung mehr, solche Patienten an Schwerpunktpraxen zu überweisen.

 

Ausnahmeregel für das Bonusheft im Pandemiejahr 2020

Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die für das Jahr 2020 keine entsprechenden Untersuchungen vorweisen können, behalten ihren Anspruch auf Festzuschuss-Erhöhung, sofern die Untersuchungen für die übrigen vier bzw. neun Jahre nachweislich in Anspruch genommen wurden. Wir weisen darauf hin, dass Bonushefte nicht ohne Untersuchung des Patienten abgestempelt werden dürfen.

Mehrsprachige Corona-Informationen

Mit der Website muenchen.corona-mehrsprachig.de stellt die Landeshauptstadt München Informationen zu Corona in München auf Deutsch und zwölf weiteren Sprachen zur Verfügung. Damit erhalten Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen leicht zugängliche Informationen zur Pandemie und zu Unterstützungsangeboten – auf Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Somalisch und Türkisch. Die Website wird laufend aktualisiert. Da die Aktualisierung jedoch in allen Sprachen vorgenommen werden müssen, können sie nicht immer tagesaktuell vorgenommen werden.

Medizinisches Personal & Infektionsschutz

Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis

Detaillierte Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis finden Sie auf der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Gefährdungsbeurteilung für Schwangere

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat hierzu Informationen zur Gefährdungsbeurteilung für Schwangere im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Aktuelle Vorhaben, Gesetze, Verordnungen und Anordnungen finden Sie auf folgender Website des BMG:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

Ausführliche Infos finden Sie auch auf folgender Website der Bundes-KZV: 
https://www.kzbv.de/coronavirus

Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Bayerisches Gesundheitsministerium 

KZBV, BGM, RKI zum Coronavirus
Antworten des Bundesinnenministeriums zum Bevölkerungsschutz
Informationen der Landeshauptstadt München

Corona-Infoportal der Landeshauptstadt München

Zudem stellt die Landeshauptstadt München auf der Website muenchen.corona-mehrsprachig.de umfangreiche Informationen zu Corona in München auf Deutsch und zwölf weiteren Sprachen zur Verfügung. Damit erhalten Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen leicht zugängliche Informationen zur Pandemie und zu Unterstützungsangeboten – auf Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Somalisch und Türkisch. Die Website wird laufend aktualisiert. Da die Aktualisierung jedoch in allen Sprachen vorgenommen werden müssen, können sie nicht immer tagesaktuell vorgenommen werden.