Coronavirus. Was gilt aktuell?
Regelungen und Hinweise für Zahnarztpraxen.
Wichtiges & Aktuelles im Überblick:
- Covid-Impfungen abrechnen bis 10.4.2023: Formular
- 01.03.2023: keine Betretungs- und Tätigkeitsverbote für positiv auf das Coronavirus Getestete
- 01.03.2023: Kein Anspruch auf Coronatests ab 1.3.23
- 19.01.2023: Maskenpflicht
- 01.01.2023: Einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht aufgehoben
- 16.11.2022: Ende der Isolationspflicht (Auswirkung auf Zahnarztpraxen)
- 20.06.2022: Impfen in der Praxis bis 7.4.2023
- 22.11.2021: Abrechnung von Antigentests über die Kassenärztliche Vereinigung
- Der G-BA veröffentlicht fortlaufend aktualisiert die gültigen Corona-Sonderregeln
Themen in der Übersicht:
Offene Fragen?
Wir versuchen Ihre Fragen auf dieser Seite möglichst umfassend zu beantworten. Dennoch haben Sie vielleicht spezielle Anliegen. Wählen Sie dann im Kontaktformular als Adressat die Pressestelle aus.
Umgang mit Patienten / Infos für Patienten
Eine zahnärztliche Behandlung steht allen Patienten zur Verfügung. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist aufgehoben. Deshalb müssen Covid-19-positive Patienten von allen Praxen versorgt werden. Es besteht keine Veranlassung mehr, solche Patienten an Schwerpunktpraxen zu überweisen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARSCoV-2 zeitlich befristete Sonderregelungen für Heilmittelverordnungen und Krankentransporte für Zahnärzte beschlossen.
Einzelheiten und die geänderten Richtlinientexte können Sie den Internetseiten des GBA entnehmen.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die für das Jahr 2020 keine entsprechenden Untersuchungen vorweisen können, behalten ihren Anspruch auf Festzuschuss-Erhöhung, sofern die Untersuchungen für die übrigen vier bzw. neun Jahre nachweislich in Anspruch genommen wurden. Wir weisen darauf hin, dass Bonushefte nicht ohne Untersuchung des Patienten abgestempelt werden dürfen.
Mit der Website muenchen.corona-mehrsprachig.de stellt die Landeshauptstadt München Informationen zu Corona in München auf Deutsch und zwölf weiteren Sprachen zur Verfügung. Damit erhalten Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen leicht zugängliche Informationen zur Pandemie und zu Unterstützungsangeboten – auf Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Somalisch und Türkisch. Die Website wird laufend aktualisiert. Da die Aktualisierung jedoch in allen Sprachen vorgenommen werden müssen, können sie nicht immer tagesaktuell vorgenommen werden.
Medizinisches Personal & Infektionsschutz
Zahnärzte konnten bis 28.2.2023 bei ihrem Praxispersonal PoC-Antigentests (Schnelltests) durchführen. Zuständig für die Abrechnungslösung der Tests ist nicht die KZVB, sondern die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) - siehe unten.
Auf der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis
Die Kammer bietet daneben auch eine Übersicht zu den Konstellationen zur Testung
Maskenpflicht
Die Anordnung von Abstands- und Maskenpflichten ist in Zahnarztpraxen weiterhin möglich: Detaillierte Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis finden Sie auf der Website der Bayerischen Landeszahnärztekammer
Aktuelle Vorgaben entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), die auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege verlinkt wird. Daneben beantwortet das Staatsministerium auch häufige Fragen zur Maskenpflicht
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat ein Infoblatt zur Gefährdungsbeurteilung für Schwangere im Zusammenhang mit dem Coronavirus herausgegeben. Demnach ist ein Beschäftigungsverbot auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung dann auszusprechen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann oder Kontakt zu ständig wechselnden Personen in großer Zahl besteht. Das betrifft auch den Empfangsbereich der Zahnarztpraxis.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Coronavirus-Testverordnung:
Aktuelle Vorhaben, Gesetze, Verordnungen und Anordnungen finden Sie auf folgender Website des BMG:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html
Ausführliche Infos finden Sie auch auf folgender Website der Bundes-KZV:
https://www.kzbv.de/coronavirus
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
Die jeweils gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ganz oben. Daneben beantwortet das Staatsministerium auch häufige Fragen zur Maskenpflicht
- KZBV: Coronavirus - Informationen für Praxen
- BZÄK: Sars-CoV-2/COVID 19
- Bundesgesundheitsministerium: Informationen zum Coronavirus
- RKI: COVID-19 in Deutschland
Auf der Website des Ministeriums finden Sie Antworten des BMI auf häufig gestellte Fragen zum Bevölkerungsschutz
Auf der Website der Landeshauptstadt München finden Sie Informationen zur Coronakrise in München
Zudem stellt die Landeshauptstadt München auf der Website muenchen.corona-mehrsprachig.de umfangreiche Informationen zu Corona in München auf Deutsch und zwölf weiteren Sprachen zur Verfügung. Damit erhalten Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen leicht zugängliche Informationen zur Pandemie und zu Unterstützungsangeboten – auf Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbo-Kroatisch, Somalisch und Türkisch. Die Website wird laufend aktualisiert. Da die Aktualisierung jedoch in allen Sprachen vorgenommen werden müssen, können sie nicht immer tagesaktuell vorgenommen werden.