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Meldeformular. Abrechnungsprogramm.

Wofür wird dieses Formular benötigt?

Auf dem Markt existiert eine Vielzahl von Praxisverwaltungssystemen (PVS). Für die vertragszahnärztliche Abrechnung muss das PVS bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen. So muss der Hersteller beispielsweise sicherstellen, dass das PVS stets die aktuellen vertraglichen Vorgaben zur Abrechnung erfüllt. Hierfür durchlaufen die PVS auf Bundesebene ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren. Nur bei PVS, die dieses Verfahren durchlaufen haben, ist sichergestellt, dass die Abrechnung mit der KZVB reibungslos funktioniert.

In Anlage 1 des Bundesmantelvertrags-Zahnärzte (BMV-Z) ist geregelt, dass Vertragszahnärzte ihr PVS bei der zuständigen KZV genehmigen lassen. Bei allen marktüblichen PVS, die ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen haben, ist das eine reine Formsache. Bitte füllen Sie das entsprechende Meldeformular aus und senden Sie es an die KZVB. Sie erhalten dann zeitnah die entsprechende Genehmigung.

Die KZVB muss in regelmäßigen Abständen prüfen, ob Sie noch das PVS verwenden, für das Sie eine Genehmigung erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren wir Sie mit der Bitte, ein entsprechendes aktualisiertes Meldeformular an die KZVB zu senden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!