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SMC-B. Für Ihre Niederlassung.

Den Praxisausweis benötigen Sie, um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu nutzen.

Sie benötigen für Ihre Niederlassung den Praxisausweis

Der Praxisausweis wird bezeichnet als SMC-B: Security Module Card Typ B. Er gleicht optisch einer Sim-Karte. Er gehört zur Grundausstattung der Telematikinfrastruktur. Ohne Praxisausweis funktionieren die Komponenten der Telematikinfrastruktur nicht. Der Praxisausweis dient der Authentisierung Ihrer Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die SMC-B wird bei der Installation der Telematikinfrastruktur in der Praxis im Kartenlesegerät fest installiert und versiegelt.
Die KZVB empfiehlt Ihnen, den Praxisausweis etwa vier Wochen vor dem mit Ihrem Techniker vereinbarten Installationstermin zu beantragen.

Informationen zu den Preisen und Angebotsbedingungen der SMC-B Anbieter:

SMC-B beantragen - Erster Schritt

Ich habe die zum Beantragungszeitpunkt gültigen Antrags-, Nutzungs- und Sperrbedingungen gelesen.
Ich stimme zu, dass mit dem Absenden dieses Formulars meine Antragsdaten an den SMC-B-Anbieter weitergeleitet werden.

eHBA:
Für die Bestellung einer SMC-B benötigen Sie zwingend mindestens einen gültigen eHBA in der Praxis. Die KZVB ist berechtigt die SMC-B zu sperren, wenn kein gültiger eHBA in der Praxis vorhanden ist .

Hiermit bestätige ich, dass in der Praxis mindestens ein gültiger eHBA vorhanden ist oder bereits bestellt wurde.

Für den Fall, dass bisher kein eHBA bestellt wurde bzw. kein gültiger eHBA in der Praxis vorhanden ist, wenden Sie sich bitte umgehend an die BLZK

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie zeitnah einen Link an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Über diesen Link gelangen Sie dann zu Ihrem persönlichen Antrag bei dem von Ihnen ausgewählten Anbieter.

Informationen gem. Art. 13 DSG-VO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung