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BEKV. Bundeseinheitliche Kassenverzeichnisse.

Die Dateien der Bundeseinheitlichen Kassenverzeichnisse können Sie auf Ihrem eigenen Rechner speichern und danach in Ihr Abrechnungsprogramm einlesen.

Das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis ist für die Aktualisierung der Kassenstammdaten der Praxisverwaltungssysteme erforderlich. Dafür wird vierteljährlich eine Datei mit dem verkürzten BEKV erstellt und zum Download bereitgestellt. In der Regel stellen wir Ihnen das BEKV am letzten Arbeitstag des Quartals am Vormittag zum Download zur Verfügung.

Verwenden Sie die passende Datei für Ihre Quartalsabrechnung

Die BKZ-Datei mit dem Dateinamen BKZ_2401.KPR ist ausschließlich für die Abrechnung 1.2024 bestimmt:

BKZ_2401.KPR 696 KB


Die Abrechnung 4.2023 muss mit der alten BKZ-Datei erstellt werden:

BKZ_2310.KPR 705 KB

Anleitung zum Speichern und Einlesen in Ihr Abrechnungsprogramm
  1. Die BEKV-Datei wird zunächst abgespeichert, zum Beispiel auf der Festplatte, wenn Internetzugang und Abrechnungsprogramm am selben Rechner vorhanden sind.
  2. Oder auf einem Wechseldatenträger (USB-Stick), wenn das Abrechnungsprogramm auf einem anderen Rechner installiert ist.
  3. Dann Datei anklicken, „Speichern/Speichern unter“ und den Speicherort wählen.
  4. Das Abrechnungsprogramm starten und die kpr-Datei über die entsprechende Programmfunktion des Software-Anbieters vom Speicherort einlesen.

Die DEC-Hotline hilft Ihnen bei Fragen:

089 72401-101