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Dentoalveoläre Eingriffe im Spiegel der Rechtsprechung

Informationen zur Veranstaltung

Online-Fortbildung der Bezirksstelle Mittelfranken mit Prof. Dr. Dr. Wolfgang J. Spitzer

Die meisten die dentoalveolären Eingriffe sind elektive Eingriffe und unterliegen hohen Anforderungen bezüglich Indikation und die Rechtsprechung verlangt ein hohes Maß an Risikoaufklärung. Gesetzliche Grundlage ist das Patientenrechtegesetz. 

Häufige Klagegründe bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung sind behauptete Behandlungsfehler und unzureichende Risikoaufklärung. Dabei gewinnen Komplikationen in zweifacher Hinsicht forensische Bedeutung: zum einen als Anlass für den Vorwurf eines Behandlungsfehlers und zum anderen in Hinsicht auf die Pflicht zur Aufklärung des Patienten über typische (auch extrem seltene) Komplikationen. Vor allem Nervverletzungen und Implantatmisserfolge bieten ein großes Potential für gerichtliche Auseinandersetzungen. 

Um „Waffengleichheit" vor Gericht herzustellen verlangt die Rechtsprechung, dass der Behandler eine vollständige und rechtzeitige Aufklärung nachweisen muss. Der Nachweis einer fehlerhaften Behandlung nachzuweisen obliegt dem, der Patienten, in. 

Anhand von gutachterlichen Fallbeispielen werden obige Ausführungen an realen Situationen erläutert. Besonders wird auf die Nervschädigung eingegangen. 

Zusammenfassend gilt, dass eine individualisierte Stufenaufklärung und eine leitlinienorientierte Therapie eine große Gewähr dafür bieten, dass Behandlungsvorwürfe erfolgreich abgewehrt werden können. 

Zwei Fortbildungspunkte

Termin: Di 14.7.2025

Dauer: 19 bis 20:30 Uhr

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet über Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail.

Ansprechpartner bei Fragen zur Veranstaltung: Andrea Schneider, Tel. 0911 588883-13, bez.mittelfranken@kzvb.de (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Bezirksstelle)

Referenten / Moderatoren

Prof. Dr. Dr. Wolfgang J. Spitzer

Anmeldung

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